Versicherungsmakler München: Versicherungen vergleichen und sparen

Privathaftpflicht kann die Existenz retten Die Privathaftpflicht gehört zu den freiwilligen Versicherungen, die ein Versicherungsnehmer abschließen kann, aber nicht muss. Durch die geringen Beiträge macht es jedoch Sinn eine solche Versicherung im Zweifel abzuschließen. Privathaushalte, die aus Kostengründen auf den Abschluss einer Privathaftpflicht verzichten, riskieren den Ruin ihrer Existenz, falls es zu einem Schadensfall kommt und sie den Schaden ersetzten müssen. Nach dem aktuellen Gesetz haftet bei einem Schaden der Einzelne mit seinem Privatvermögen. Jeder kann im privaten Bereich einen Schaden verursachen, auch wenn dieser nicht beabsichtigt ist. Ein Schaden ist schnell entstanden, sodass der Geschädigte einen Ersatz verlangen kann. Dazu zählen Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, all diese deckt eine Private-Haftpflichtversicherung ab. Ob Weinflecken oder ein ausgeschütteter Orangensaft auf dem teuren Teppich, der Verursacher des Schadens haftet in unbeschränkter Höhe mit seinem kompletten Privatvermögen. Um diesem Risiko zu begrenzen, sollte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die schon zu sehr günstigen Jahresbeiträgen beim ,Versicherungsmakler abgeschlossen werden kann. Dabei kann der Antragsteller bei Schäden nicht nur sich selber schützen, sondern, je nach Police und Umfang des Vertrages auch seine Familie. Durch einen Versicherungsvergleich, den wir Ihnen gerne kostenfrei anbieten, finden Sie die günstigste Haftpflichtversicherung. Sichern Sie sich und Ihren Hund gleich zu Beginn ab Ist ein Hund auch noch so lieb und gut erzogen, kann er doch einmal etwas kaputt machen. Der Schaden ist im Vorfeld nur schwer abzuschätzen, sodass eine Hundehaftpflicht-Versicherung Sinn machen kann. Hunde sind in der Regel bei der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Deshalb muss man eine Versicherung für den Hund separat abschließen. Unterschiedlichste Anbieter können gewählt werden. Neben dem Versicherer kann auch die Versicherungssummen relativ flexibel und großzügig gewählt werden. Einige Versicherer leisten einen Ausgleich bei Schäden bis zur Deckungssumme von bis zu 20 Millionen Euro. Das sollte in der Regel auch ausreichen. Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn ein Hund einen Mensch verletzt oder angreift. Typische Folgeschäden bei einem Personenschaden sind beispielsweise Schmerzensgeldforderungen, die durch den Hundeangriff gestellt werden. Die meisten Fälle sind jedoch anderer Natur. Zum Beispiel rennt ein Hund unachtsam auf die Straße, weil er eine Katze jagen will und verursacht dadurch einen Autounfall. Hier kommen auf den Hundehalter zum Teil hohe Schadensersatzanforderungen sowie die Kosten für die Reparaturen auf den Hundehalter zu. Versicherungsmakler München 4vestor GmbH Treffauerstraße 19 Südlich vom Westpark 81373 München 089 74 05 10 56

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