Apple kann einen Etappensieg gegen den israelischen Sicherheitsdienstleister NSO verbuchen. Der zuständige US-Richter lehnte es ab, die Klage an ein israelisches Gericht zu verlagern. Zudem bescheinigte er, dass NSO zumindest prinzipiell gegen US-Bundesrecht und kalifornisches Landesrecht verstoßen haben könnte. Apple kann ein Kapitel im Rechtsstreit mit der NSO Group für sich entscheiden. Die israelische Sicherheitsfirma steht hinter der Software Pegasus, einer mächtigen Spyware, die in der Hauptsache von Staaten eingesetzt wird und die auch iPhones ausspähen kann. Apple hatte NSO verklagt, nachdem bekannt geworden war, dass NSO verschiedene ZeroDay-Anfälligkeiten in iPhone und iOS ausgenutzt hatte, um Spionagefunktionen seiner Pegasus-Spyware zu realisieren. NSO muss in den USA klagen Der zuständige Richter lehnte die Forderung von NSO ab, Apples Klage in Gänze abzuweisen. Außerdem lehnte er es ab, auf die Forderung des Unternehmens einzugehen, den Prozess im Heimatland von NSO, Israel stattfinden zu lassen, wie das Gericht erklärte. Zudem erklärte der Richter, Apple habe glaubhaft vorgebracht, dass NSO gegen das US-Bundesgesetz Computer Fraud and Abuse Act verstoßen haben könnte, damit ist noch keine richterliche Entscheidung über eine festgestellte Verletzung des Gesetzes gefallen, diese wird aber als möglich erachtet. Zudem könnte NSO gegen kalifornisches Staatsrecht über den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben. Der iPhone-Konzern beschuldigt NSO, sich zum Nachteil Apples wirtschaftliche Vorteile verschafft zu haben. Apple fordert eine einstweilige Anordnung, die es NSO verbietet, weiterhin Produkte des Unternehmens für die eigene Arbeit zu verwenden. Der Beitrag Vor Gericht: Apple erzielt Teilerfolg gegen israelischen Spyware-Entwickler NSO erschien zuerst auf Apfelpage.
Die EU-Kommission versucht mit strengen Regeln die Marktmacht von Online-Riesen einschränken. Für zwei von ihnen sollen nun aber Ausnahmen gelten – nämlich für Microsoft und Apple.
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