Vortrag von Herrn Prof. Em. Dr. iur. Kerner: "Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren..."

24.02.2022: Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren – Systemvergleich zwischen Deutschland und Österreich Sollten wir unser deutsches Rechtssystem in Bezug auf Opfer eventuell noch einmal überarbeiten? Am Donnerstag, den 24.02.2022, regte der Abendvortrag unserer monatlichen Vortragsreihe zum Nachdenken an. Herr Prof. Em. Dr. iur. Hans-Jürgen Kerner stellte an diesem Abend die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Recht für Opfer dar. Schon im Umfang unterscheide sich das deutsche Rechtssystem von dem des Österreichischen. Das deutsche Strafprozessrecht, im Kern gesetzlich geregelt in der Strafprozessordnung (StPO), sei seit der Erstfassung von 1876 nicht mehr umfassend reformiert worden. So belaufe sich aktuell der Umfang der StPO auf rund 700 Paragraphen. Österreich habe hingegen sein Strafprozessrecht gänzlich neu strukturiert. Dies habe – so Prof. Dr. Kerner - zur Folge, dass das österreichische Prozessrecht zeitgemäß, sachlich-fachlich schlüssig und jedenfalls grundsätzlich auch für Normalbürger inhaltlich gut nachvollziehbar sei. Auch in der Verwendung von Begrifflichkeiten im Strafverfahrensrecht (StPO) würden sich beide Länder von-einander unterscheiden. Vor allem werde im österreichischen Recht der Fokus auf das „Opfer“ gelegt. Insoweit stelle der Umgang mit Opfern einen entscheidenden Faktor dar. So würden in Österreich klar definierte Opferrechte und Opferplichten bestehen, etwa das Recht auf Information, wobei - so Prof. Dr. Kerner - ohne die klassischen Rechte/Schutzbestimmungen für Tatverdächtige bzw. Angeklagte zu beschneiden. Folien zur Präsentation: Ergänzende Informationen zum Abendvortrag: Zu Herrn Prof. Em. Dr. jur. Hans-Jürgen Kerner: Zuletzt: Von November 2011 bis Dezember 2019 = Funktionsstelle als Seniorprofessor der Universität Tübingen für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozessrecht. Von Oktober 1986 Ordinarius für dieselben Fächer sowie Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. Frühere deutsche Professuren an den Universitäten Bielefeld, Hamburg und Heidelberg. Auslandsprofessuren zwischen 1975 und 2004 als „Visiting Professor“ bzw. „Visiting Fellow“ an den Universities of Southampton, Peking, Philadelphia, Melbourne und Cambridge (UK). Mitglied, zwischendurch auch Funktionsträger, in vielen deutschen, europäischen und internationa-len wissenschaftlichen Fachgesellschaften, vor allem der Kriminologie, der Jugendkriminologie und der Rechtssoziologie (vereinzelt auch Ehrenmitglied auf Lebenszeit). Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS). Ehrenpräsident auf Lebenszeit der International Society for Criminology und des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Früher auch Mitglied von Gremien des Europarates in Straßburg und der UNO (Vienna Center). Empirische Forschungsprojekte in etlichen Bereichen des Profils, auch durch Drittmittel finanzierte Projekte, sowie zahlreiche Veröffentlichungen in Form von Büchern, Sammelbänden Zeitschriftenaufsätzen und elektronischen Ressourcen. Auch noch gegenwärtig: Leiter der Geschäftsstelle der „Kriminologischen Gesellschaft“, wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologinnen/Kriminologen Wir danken Herr Prof. Kerner für diesen sehr informativen Vortrag! Hiermit haben wir bereits den sechsten Vortrag im Zuge unserer im Juli 2021 gegründeten BIOS-Akademie realisieren können. Trotz der Corona-Einschränkungen konnten wir bereits Themen über Psychologie, Krisen, Recht, Cybergrooming und vieles mehr in unseren kostenfreien Hybrid-Abendveranstaltungen vorstellen.

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