Grundsätzlich ist Betreuungsgeld beantragen für alle Eltern sinnvoll, die Ihre Kleinkinder zuhause betreuen oder privat betreuen lassen. Viele Eltern kennen das Problem, dass sich staatliche Betreuungsangebote und tatsächliche Arbeitszeiten nur schwer kombinieren lassen. Wer hier eine private Möglichkeit gefunden hat, etwa in der eigenen Familie oder durch einen Babysitter oder eine Tagesmutter, wird in den meisten Fällen froh sein, einen Teilbetrag so von Staat „erstattet“ zu bekommen. Aber auch alle Eltern die ihr Kleinkind selbst betreuen können dieses Geld sinnvoll einsetzten: für sich, ihr Kind, die ganze Familie. Jedoch gilt: Nach den derzeitigen Plänen der Regierung steht das Geld auch
Stirbt ein Mensch, müssen die Erben oft ihre Berechtigung nachweisen. Manchmal ist dafür ein Erbschein zu beantragen. Wann das gilt und was er kostet.
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