Was ist die Heilfürsorge?

Was ist die Heilfürsorge?   Freie Heilfürsorge Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des  Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird i.d.R. dann  gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist.  Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung  – eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge  hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils  geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig.  Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei  Polizeibeamten  der Länder gelten länderspezifische Regelungen. #xD;  Kriminalbeamte  beim Bundeskriminalamt (BKA) haben als Anwärter und  nach der Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe; sie erhalten  keine freie Heilfürsorge. Freie Heilfürsorge wird jedoch nur den o. g. Personengruppen selbst  gewährt;  die berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Beihilfe  entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt.  Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während  ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung  bei uns auf die später benötigten Beihilfetarife  abschließen.  Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der  freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung  ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande kommt. Denn ohne  bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif  für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen  gegen höhere Beiträge. Hinweis: Anstelle einer Anwartschaft kann bei der Marke SIGNAL  IDUNA auch ein aktiver Wahlleistungstarif mit integrierter Option  abgeschlossen werden ( KOMFORT-B-W + bzw. EXKLUSIV-B-W ).

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