Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden am Haus

Haben Sie es gewusst? Täglich passieren fast 3.000 Wasserschäden in Deutschland. Das sind somit fast 1. Millionen gemeldete Wasserschäden pro Jahr. Ist ein Wasserschaden aufgetreten, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Leichter gesagt als getan. Damit dieses gelingt hat Bautrocknung Jaist den folgenden Blog Beitrag verfasst und schafft somit entsprechende Aufklärung. Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden ? Grundsätzlich gilt folgendes zu beachten. Unabhängig ob Sie Eigentümer oder Inhaber einer Immobilie sind. Ein Wasserschaden sollte immer durch ein Unternehmen beseitigt werden, welches mit der professionellen Wasserschadenbeseitigung vertraut ist. Professionelle Wasserschadenbeseitigung Für die Beseitigung eines Wasserschadens oder die Reparatur eines aufgetretenen Wasserschadens sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die Wasserschaden Sanierung hinzugezogen werden. Neben dem Know-how der Wasserschadensanierung verfügen diese Unternehmen über die moderne Technik, die eine genaue Leckageortung erst ermöglicht. Früher war es fast schon ein unumgänglicher Standard bei einem Wasserschaden alle Fliesen großflächige abzuschlagen. Dieses Vorgehen ist heutzutage aufgrund der modernen Leckageortung überflüssig geworden. Auch können Art und Umfang des Wasserschadens auf diese Weise ebenfalls genau analysiert werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass der professionelle Wasserschaden-Sanierer auch gezielt modernste technische Methoden wie das Überdruck- oder Unterdruck-Verfahren zur Trocknung einsetzen kann. Der Profi verfügt weiterhin über alle notwendigen Gerätschaften, um feuchte Räume so schnell wie möglich wieder trocken zu bekommen: angefangen von großen Luftentfeuchtern und Bautrocknern über Hochleistungs-Ventilatoren zur Verbesserung der Luftzirkulation bis hin zu Elektro-Heizern, die die Raumtemperatur hoch halten. Diese Gerätschaften können auch bei allen professionellen Bautrocknungs-Unternehmen gemietet werden. Auch Folgeschäden an Putz und Mauerwerk wie die Verunreinigung mit Salzen oder Schlamm, die beispielsweise durch Überflutung oder Hochwasser entstehen, lassen sich nur mit einer professionellen Wasserschadensanierung beseitigen. Zudem können so mögliche Spätfolgen verhindert werden, denn wird der Wasserschaden nicht restlos beseitigt, bilden sich an den verbliebenen Feuchtigkeitsstellen Schimmelpilze, die oftmals verdeckt und nur schwer zu lokalisieren sind. Diese bedrohen dann die Gesundheit der Bewohner – insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem stellen Schimmelpilze eine erhebliche Gefahr dar. Wie vorgehen bei einem Wasserschaden? Grundsätzlich gilt: Bei einem Wasserschaden, egal welcher Art, Ruhe bewahren! Sichern Sie sofort die Schadenstelle, unterbinden Sie weiteren Wasseraustritt und nehmen Sie – so gut es geht – das Wasser auf. Teilen Sie dann den Wasserschaden Ihrer Versicherung mit. Dokumentieren Sie am besten alles bereits so frühzeitig und so umfassend wie möglich, damit Ihre Versicherung sich ein Bild vom beschädigten Hausrat und den betroffenen Gebäudeteilen machen kann. Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus müssen Sie umgehend den Vermieter oder die jeweilige Hausverwaltung über den Vorfall informieren. Dieser wird dann entsprechende Fachleute mit der Wasserschadensanierung beauftragen. Dies ist auch notwendig, da bei einem derartigen Schadenfall schnell Gebäudeteile durchnässen und Spätfolgen für die Gesundheit der Bewohner drohen. Als Eigentümer einer Immobilie empfiehlt es sich, eine Gebäudeversicherung /Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Nur so werden Instandhaltungs- und Sanierungskosten am Gebäude ersetzt, da in der Gebäudeversicherung /Wohngebäudeversicherung auch Wasserschäden abgedeckt sind. Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden? Auch was diese Frage betrifft, muss einiges an Aufklärung geschaffen werden. Grundsätzlich kommen bei einem Wasserschaden bis zu 3 Versicherungen zum tragen, wobei diese unterschiedliche Haftungsübernahmen vorweisen. Im Allgemeinen kann hier die Gebäudeversicherung /Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung zum Tragen kommen. Nun gilt es aber zu wissen, wann welche der Versicherung zahlt. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden Wird das eigene Haus, die eigene Immobilie selbst vom Wasserschaden betroffen, deckt die Gebäudeversicherung /Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile z.B. durch die Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen: Neben Waschbecken, Wasserhähnen, Toiletten oder Wasseruhren werden auch die Kosten für kaputte Heizkörper, Boiler oder Heizkessel übernommen. Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können. Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Das gilt sowohl für Ihre eigenen vier Wände, wenn Sie beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Ihnen nur selten genutzt werden. Eine Voraussetzung dafür, dass ein Wasserschaden durch die Versicherung reguliert wird, ist die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen. Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden Die Privathaftpflichtversicherung zahlt dann, wenn ein Dritter, z.B. Ihr Nachbar über Ihnen einen Wasserschaden verursacht hat und sich dieser auf Ihre Wohnung auswirkt. Besitzt der Nachbar eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese die Zahlung Ihrer Kosten, seinen eigenen Schaden ersetzt die Haftpflichtversicherung aber nicht. Das gilt natürlich auch für Sie, wenn der Wasserschaden von Ihrer Wohnung ausgeht. Sie sollten daher auch über eine entsprechende Absicherung per Privathaftpflichtversicherung nachdenken. Wann und was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden Die Hausratversicherung ersetzt die Schäden, welche am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen. Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen: Rohre für Trink- und Abwasser Leitungssystem in Haus und Wohnung Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc. Warmwasser- und Dampfheizungsanlage Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen Berieselungs- und Sprinkleranlagen Ein Wasserschaden ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auch auf solche Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt. Welche Versicherung zahlt nun was bei einem Wasserschaden? Schaden durchEigenes LeitungswasserFremdes LeitungswasserAbwasserRückstauHochwasserVersicherung zahltHausratversicherung, WohngebäudeversicherungPrivathaftpflichtversicherung des VerursachersHausratversicherung, Wohngebäudeversicherung (nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)ElementarschadenversicherungElementarschadenversicherung Der Beitrag Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden am Haus erschien zuerst auf bautrocknung münchen.

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