Wer zahlt das Unfallgutachten?

Haben Sie einen Unfall gehabt werden Sie in erster Linie erst einmal froh darber sein, wenn Ihnen und Ihren eventuellen Mitfahrern nichts passiert ist. Frust kann allerdings aufkommen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und trotzdem auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Soweit sollte es nicht kommen. Ist der Unfallhergang nicht zu hundert Prozent rekonstruierbar und es kann nicht auf Anhieb festgestellt werden wer die Schuld trgt, sollten Sie ein Schadengutachten von einem Sachverstndigen erstellen lassen. Der Gutachter ist also nicht nur dafr zustndig die Schadenhhe an Ihrem Fahrzeug festzustellen, sondern auch fr die Unfallrekonstruktion, die Beweissicherung und die Schadenfeststellung nach dem Unfall. Im Streitfall kann dies sehr wichtig fr die Versicherung sein. Der Nachteil an solch einem Gutachten: Es kann fr Sie richtig teuer werden. Wer muss den Gutachter bezahlen? Der Bundesgerichtshof sagt dazu, dass die Kosten fr einen Gutachter zum Unfall dazugehren und diese von dem Unfallverursacher zu tragen sind. bernommen werden die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein Recht auf einen Gutachter haben Sie brigens auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen beauftragt hat. Leider mchten die meisten Gutachter nach vollbrachter Arbeit aber bereits die Kosten ersetzt haben, so dass Sie diese vorstrecken mssten. Dies knnen Sie allerdings meist mit einer Sicherungs-Abtretungserklrung umgehen. Durch diese Erklrung werden die Kosten sofort von der Versicherung bernommen. Ist es nur zu einem Bagatellschaden in Hhe von bis zu 750 Euro gekommen, kann die Versicherung sich weigern den Gutachter zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass Sie als Laie bereits erkennen knnen, dass der Schaden die Grenze nicht berschreiten wird. Ist es klar erkennbar, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, bentigen Sie keinen Sachverstndigen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist vollkommen ausreichend.#xA0; Und was ist bei einem Kaskoschaden? Ist es zu einem Kaskoschaden gekommen, sollten Sie vorab mit der Versicherung abklren, ob diese die Kosten fr einen Gutachter bernehmen. Ist der Schaden gro, sollten Sie darauf bestehen. Denn nur so ist es mglich alle Details der Schden zu erkennen und zu begutachten. Nur so knnen diese in vollem Umfang erfasst werden. Bei der Beauftragung des Gutachters sollten Sie Vorsicht walten lassen. Meist wird Ihnen die Versicherungsgesellschaft jemanden vorschlagen. Dieser arbeitet aber auch im Sinne der Gesellschaft und kmmert sich um deren Anliegen. Um Ihre Belange so gut wie mglich zu vertreten, sollten Sie einen unabhngigen Gutachter beauftragen. Diese finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet. Nur so knnen Sie sicher sein, dass Ihre Interessen auch wirklich vertreten werden.

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