Werkverträge

Abwicklung von Werkvertrgen Im Rahmen der Geltendmachung von Forderungen selbstndiger Handwerker treten einige Fallkonstellationen immer wieder auf, die die Geltendmachung dieser Forderungen erheblich erschweren. Wir mchten diese Konstellationen nachfolgend kurz darstellen. Einerseits wird regelmig geltend gemacht, die Leistung des Handwerkers sei nicht vertragsgem erbracht, da Mngel vorhanden seien. In diesem Fall ist ein langwieriger Rechtsstreit oft vorprogrammiert, da die Entscheidung, ob ein Anspruch besteht, letztlich nur durch Einholung eines Sachverstndigengutachtens zu klren ist. Als Empfehlung knnen wir dem Werkunternehmer nur anraten, nach Erbringung der Werkleistung eine (frmliche) Abnahme durchzufhren und ein Protokoll hierber zu erstellen, welches durch beide Seiten zu unterschreiben ist. Dieses Protokoll sollte dann eine Auflistung aller etwa vorhandenen Mngel sowie die Aussage, da die Leistung im brigen vertragsgem erbracht ist, enthalten. Auf diese Weise lassen sich gerichtliche Verfahren zwar nicht vermeiden; das Prozerisiko wird jedoch reduziert. Bei vereinbarter Abrechnung von Werkleistungen auf Stundenbasis wird hufig die Anzahl der geleisteten Stunden bestritten. Unabhngig davon, ob die Geltung der VOB vereinbart ist, sollte sich der Werkunternehmer die geleisteten Stunden vom Kunden auf einem Stundenprotokoll jeweils tglich besttigen lassen. Wurde vor Auftragserteilung ein Kostenvoranschlag erstellt, so treten Probleme regelmig dann auf, wenn sich die tatschlichen Kosten infolge spterer Auftragsnderungen gegenber dem Kostenvoranschlag erhhen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, da der Werkunternehmer ggf. zu beweisen hat, da zustzliche, kostenerhhende Arbeiten in Auftrag gegeben worden sind. Abgesehen davon, da dieser Beweis zumeist nicht gefhrt werden kann, besteht das Problem hufig bereits darin, da Ort, Zeit und nhere Umstnde einer Auftragserweiterung nicht dargelegt werden knnen. Zur Vermeidung dieser Probleme empfiehlt sich folgendes Vorgehen: 1. Die mndliche Auftragserteilung durch einen Kunden sollte der Werkunternehmer grundstzlich schriftlich besttigen (Auftragsbesttigung), und zwar unabhngig davon, ob zuvor bereits ein Kostenvoranschlag erfolgt ist. Wenn mglich, ist eine Gegenzeichnung des Auftrages durch den Kunden anzustreben. 2. Werden Zusatzarbeiten in Auftrag gegeben, so sollte ber die Auftragserteilung eine Notiz gefertigt werden, die vom Auftraggeber gegengezeichnet wird. Aus dieser "Notiz" sollten sich Ort und Zeit der Auftragserteilung ergeben. Erfolgt die Auftragserteilung unmittelbar gegenber den vor Ort anwesenden Mitarbeitern des Geschftsinhabers, so bietet sich eine schriftliche Besttigung des Kunden auf dem ohnehin zu unterzeichnenden Stundenzettel an. Weiter ist anzuraten, die Auftragserweiterung wiederum schriftlich zu besttigen. 3. Bei der Rechnungslegung ist zu beachten, da die ursprnglich in Auftrag gegebenen und die aufgrund einer Auftragserweiterung durchgefhrten Arbeiten jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden sollten. Dies stellt zwar fr den Unternehmer einen erhhten Aufwand dar, erleichtert dem Kunden den berblick und ggf. dem Unternehmer die Geltendmachung seiner Ansprche. Wir sind uns dessen bewut, da die Beachtung der vorstehenden Empfehlungen einen gewissen Aufwand beinhaltet, der zudem auch Geld kostet. Wir sind aber der berzeugung, da sich dieser Aufwand letztlich rechnen wird, da die in derartigen Fallkonstellationen blichen Einwendungen des Auftraggebers weitgehend abgeschnitten sind.

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