Wettkampfbetrieb für Kontaktsportarten wieder erlaubt – Infos für Vereine

Seit vergangenem Samstag ist der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten wieder erlaubt. Für Zuschauer gelten nun die gleichen Regelungen wie für Kulturveranstaltungen. Werden die Plätze zugewiesen bzw. sind sie gekennzeichnet, sind im Innenbereich 200 Personen erlaubt und im Freien 400 Personen. Voraussetzung ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind in geschlossenen Räumen 100 und draußen 200 Zuschauer erlaubt. In geschlossen Räumen gilt für die Zuschauer eine Maskenpflicht, solange diese sich nicht auf ihrem Platz befinden. Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorgehalten werden. Die Bayerischen Staatsministerien des Innern für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege haben dazu ein gemeinsames Rahmenhygienekonzept Sport erstellt. Es beinhaltet unter anderem die üblichen Vorgaben wie Kontakterfassungsliste, Abstand und Desinfektion. Gastronomie bei Sportveranstaltungen ist erlaubt. Es gelten die gleichen Regelungen wie beim Verkauf von Essen-to-go. Das bedeutet, dass das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes bzw. das Anbringen einer Plexiglasscheibe erforderlich ist. Ab einem Inzidenzwert von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner kann die Zuschauerzahl von Seiten der Kreisverwaltungsbehörde eingeschränkt werden. Auf der Homepage des Bayerischen Landesportverbandes finden sich die aktualisierten Handlungsempfehlungen: https://www.blsv.de/…/…/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf Für Vereine stehen im Landratsamt für Fragen zum Thema Hygienekonzept für Sportveranstaltungen Christine Knoblauch unter Tel: 08631/699-320; per E-Mail unter christine.knoblauch@lra-mue.de oder Bernd Hofer unter Tel: 08631/699-436; per E-Mail unter bernd.hofer@lra-mue.de zur Verfügung. Quelle: Kristina Holm Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Mühldorf a. Inn

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