Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist. Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen: Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet? Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt? Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken? Denken Sie beim Jahreswechsel bitte daran, Ihre Datenbank zu archivieren und zu überprüfen. Wir empfehlen Ihnen, nach Erfassung aller Aufträge und Verbuchen der Zahlungseingänge aus 2021 die Datenbank zu archivieren, um z.B. später die für den Jahresabschluss notwendige Offene Posten-Liste auswerten zu können. Zum Archivieren kann einfach die integrierte Datensicherung genutzt werden. Die erstellte Backupdatei (*.FBK) sollte dann sicher abgelegt werden und kann bei Bedarf in einen NEUEN Mandanten zurückgesichert werden. Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Datenbank fehlerfrei ist. Eine Anleitung finden Sie in diesem Beitrag. Wenn Sie bei Amicron-Faktura die integrierte Fibu einsetzen und damit die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, benötigen Sie ab der UStVA für Januar 2022 ein Update auf das aktuelle Release. Dieses Update wird für Amicron-Faktura 13 Anwender voraussichtlich ab Mitte Januar verfügbar sein und kann dann über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ heruntergeladen werden. Für die Vorgänger-Version Amicron-Faktura 12 führen wir keine Aktualisierungen mehr durch. Falls Sie noch diese alte Version einsetzen, ist für die UStVA 2022 ein Update auf die aktuelle Version 13 notwendig. Der Beitrag Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel erschien zuerst auf Amicron Software: Warenwirtschaft, Auftragsbearbeitung, Fakturierung.

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Wichtige Änderungen bei der Altersvorsorge in 2021

Zum Jahreswechsel ergeben sich einige wichtige Änderungen im Bereich der Altersvorsorge. Die wichtigsten Neuerungen für 2021 hier im Überblick.

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Steuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel 2023

Zum Jahreswechsel 2022/2023 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:1. Der Grundfreibetrag steigt ab dem Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender üb

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Eingeschrängter Warenversand zum Jahreswechsel

Der Beitrag Eingeschrängter Warenversand zum Jahreswechsel erschien zuerst auf BaRo GmbH.

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Ein paar NGO-Projekte rund um den Jahreswechsel

Gemeinsam mit verschiedenen größeren und kleineren Projekten vollendeten wir das Jahr und begehen das neue. Langjährige Kunden, wie die Welthungerhilfe, INKOTA, Via Bayern, der Weltfriendensdienst, der Werkhof Darmstadt und das Netzwerk Rope waren und sin

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Zum Jahreswechsel 2023

Der Vorstand wünscht allen Freunden und Förderern der Alten Synagoge alles Gute für das neue Jahr 2023, vor allem Gesundheit. Der Vorstand schaut voller Dankbarkeit auf die Eröffnungstage zurück. Viele Eindrücke und bereichernde Gespräche haben diese vier

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