Sehr geehrte Damen und Herren, neben unserem Mandanteninformationen möchten wir Ihnen für die Lohnabrechnung 2019 zusätzlich folgende Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten: Entsendebescheinigung A1 Wird eine Erwerbstätigkeit im Ausland ausgeübt, muss über eine A1-Entsendebescheinigung nachgewiesen werden , dass man den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt. Dies gilt auch bei kurzzeitigen und kurzfristigen Entsendungen. Betroffen sind sowohl Beschäftigte als auch Selbständige. Verfallbarkeit Urlaub EuGH Urteil vom 06.11.2018 Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten verfällt nicht automatich am Ende des Bezugs- oder Übertragungszeitraum nur deshalb, weil Beschäftigte keinen Urlaub beantragt haben. Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten klar und rechtzeitig über den Verfall der Urlaubsanspüche zu informieren, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen hier die Schriftform. Arbeit auf Abruf Bitte prüfen Sie, ob Ihre Arbeitsverträge eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit enthalten. zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Änderungen unter anderem im § 12 (TzBfG), welcher die Rahmenbedingungen für die Arbeit auf Abruf regelt. Ist die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht vertraglich geregelt, gilt seit dem 01.01.2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als verbindlich vereinbart. Das TzBfG gilt selbstverständlich auch für Minijobber (450-Euro-Jobs). Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohnes würde damit die Minijob-Grenze von 450,00 Euro überschritten und das Beschäftigungsverhältnis würde vollumfänglich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies führt im Ergebnis zu hohen Nachzahlungen bei den Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung, welche alle 4 Jahre durchgeführt werden. Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen Fehlt in der Ausschlussklausel der Hineis auf die Unverfallbarkeit des gesetzlichen Mindestohnes ist die gesamte Verfallsklausel nichtig und damit unwirksam. Dies gilt ebenso bei Auflösungsverträgen von Beschäftigungsverhältnissen. Bei der Gestaltung im Einzelfall und der Überprüfung laufender Arbeitsverträge ist es daher ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unserer Internetseite. Mit freundlichen Grüßen Andreas Beckers Steuerberater Der Beitrag Wichtige Hinweise zur Lohnabrechnung erschien zuerst auf Beckers & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Viele haben es sicherlich schon bemerkt, viele Parkverbotschilder säumen die Straßenrändern hier in unserem Urdenbach. Damit wir alle ein schönes und unbeschwertes Erntedankfest feiern können, hier die wichtigsten Informationen für die Urdenbacher,
zum Artikel gehenRepos, kurz für Repurchase Agreement, sind einfache und gleichzeitig enorm wichtige Transaktionen, die das weltweite Finanzsystem am Laufen halten. Und doch weiß kaum jemand, was Repos wirklich sind, oder wie der Repo Markt funktioniert. Dabei sind Repos
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