Wichtige Information während der Corona-Pandemie

Derzeit gibt es innerhalb der ABM-Gruppe keine Einschränkungen bezüglich der Durchführbarkeit angekündigter Termine. Wir halten uns an die bundesweitete Regelung: 3G am Arbeitsplatz. Alle Beschäftigten sind geimpft, genesen oder können einen tagesaktuellen Test vorweisen. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Nutzer mit einer Übersendung ihrer Ablesewerte über unsere "ABM direkt"-App aktiv dazu beitragen können, die Anzahl der in zahlreichen Fällen erforderlichen persönlichen Kontakte zu minimieren. Für die App benötigen Sie einen Registrierungscode. Diesen können Sie bei den ABM-Zentralen unter folgenden Kontaktdaten abfragen: ABM-Mess Service GmbH: Telefon: 07348/9870-0 E-Mail: ,ulm@abm-service.de ABM-Energie Service GmbH: Telefon: 0341/42613-0 E-Mail: ,leipzig@abm-energie.de Zeitgleich mit der Terminankündigung erhalten Hausverwaltungen und Nutzer die nachstehend aufgeführten ABM-Hygienehinweise zum Ablauf der in der Liegenschaft stattfindenden Arbeiten mit der Bitte um Kenntnisnahme und aktiver Mithilfe:+ Unsere Mitarbeiter folgen dem ABM-Hygienekonzept und tragen daher grundsätzlich Mundschutz beim Betreten der Wohnung. Um den Schutz aller Anwesenden zu erhöhen, bitten wir auch Sie, während des Kontakts zu unseren Mitarbeitern einen Mundschutz zu tragen. + Sollten Sie sich krank und unwohl fühlen oder unter häuslicher Quarantäne stehen, so teilen Sie dies unserem Mitarbeiter bitte vor dem Betreten der Wohnung mit. + Wir bitten Sie den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern zwingend einzuhalten. + Unsere Mitarbeiter wurden von uns angehalten lediglich die eigenen Werkzeuge und Gerätschaften anzufassen. Daher bitten wir Sie alle notwendigen Türen selbst zu öffnen und eventuelle Möbelstücke zur Seite zu schieben. + Nach Beendigung der Arbeit in Ihrer Wohnung unterschreibt der Mitarbeiter den Ablesebeleg für Sie und übergibt Ihnen diesen anschließend. Des Weiteren bitten wir Sie, Ihnen und uns zu liebe, Fragen in den nächsten Wochen per E-Mail oder telefonisch abzuklären, bis sich die Lage entspannt. Kundentermine bei uns im Haus können wir nur nach Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung von 3G durchführen.

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Fristlose Kündigung aufgrund Corona-Pandemie

Auswirkungen des Corona-Virus, insbesondere Folgen der Einschränkungen im Öffentlichen und Privaten machen vor den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern

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Führerscheinentzug auch während der Corona-Pandemie

Zu diesem Ergebnis kam vor Kurzem das Verwaltungsgericht Koblenz im Eilverfahren und führte hierbei u. a. aus, dass der Verlust des Führerscheins keine unzumutbare Härte darstelle: Dies vor folgendem Hintergrund:

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Corona Hygienemaßnahmen

// Welche Regeln gelten derzeit? Zur Eindmmung des Coronavirus und zur Reduzierung der Neuinfektionen geben die Bundesregierung sowie die jeweiligen Landesregierungen regelmig einen Regelkatalog heraus. Auf de

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Arbeitsschutz in Zeiten von Corona

Das Bundesministerium für Arbeit u. Soziales (BMAS) hat am 16.04.2020 die Regelungen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angepasst. Die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes soll demnach im Einklang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer v

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Reisevertrag Rücktritt wegen kurzfristig angekündigter Corona-Maßnahmen

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 98 C 1005/22 Schlüsselerkenntnis FAQ  Hilfe anfordern Kurzfristige Corona-Auflagen führen zu berechtigtem Rücktritt vom Reisevertrag Reiseplanungen können mitunter eine echte Herausforderung sein. Vor allem wenn es um un

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