Wie Ihnen ama-View2Market die DSGVO-konforme Ansprache des ITK-Marktes vereinfacht

Bis zum 25. Mai 2018 bleibt den Unternehmen noch Zeit. Dann läuft die von der EU-Gesetzgebung eingeräumte, zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus. Allerdings sind viele Unternehmen noch weit davon entfernt, die komplexen Regelungen in der Praxis anzuwenden. Für die meisten Unternehmen bedeutet die Umsetzung aller Vorgaben der DSGVO einen erheblichen Aufwand. Schließlich müssen sie ihre Datenverarbeitungsprozesse nicht nur konform mit dem Datenschutz gestalten, sondern dies auch entsprechend dokumentieren. Hinzu kommt die Unsicherheit darüber, wie genau die Regelungen in der Praxis auszulegen sind, damit man auf der sicheren Seite ist. Denn Rechtsprechungen, die Klarheit für bestimmte Sachverhalte bringen könnten, fehlen bisher. Diese Unsicherheit führt dazu, dass insbesondere Rechtsabteilungen in größeren Unternehmen zur Vorsicht raten, wenn es um das Handling personenbezogener Daten in Vertrieb und Marketing geht. So wird die Beschaffung von Firmen- und Adressdaten aus externen Quellen häufig noch als kritisch gesehen. Obwohl es grundsätzlich kein Problem darstellt, diese Daten extern einzukaufen und auch zu nutzen. Folgten die Vertriebsverantwortlichen diesem Rat, müssten sie im Grunde alle auf die aktive Marktbearbeitung zielenden Aktivitäten zurückstellen oder zumindest einschränken. Diese Vorgehensweise ist weder sinnvoll noch erforderlich. Denn es gibt durchaus Alternativen. Auf der sicheren Seite mit externen Datenbanken Eine in diesem Sinne prüfenswerte Option ist View2Market. Für alle Unternehmen, deren Legal-Abteilung besonders kritisch sind und Einschränkungen im Vertrieb und Marketing vermeiden wollen, ist das von ama entwickelte, webbasierte Vertriebstool eine rechtssichere Quelle für Marketing-Informationen. Informationsbandbreite und Funktionen von View2Market sind auf die spezifischen Anforderungen der ITK-Branche abgestimmt. Die Besonderheit des Tools: die Vertriebsmitarbeiter erhalten die für ihre Arbeit notwendigen Informationen via Web – direkt aus der mittels Interviews laufend aktualisierten bzw. angereicherten ama Database. Die Zeit für sonst zeitraubende Recherchen wird so auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus erhält der Vertrieb auch immer neue Verkaufsimpulse, etwa durch Informationen über ablaufende Lizenzverträge oder anstehende Projektvorhaben. Im Tool enthaltene CRM-Funktionen, wie etwa Alert, Monitoring und Wiedervorlage, sorgen dafür, dass alle Vertriebschancen auch tatsächlich wahrgenommen werden. Unternehmen, die ad hoc Firmeninformationen für die Durchführung von Vertriebs- oder Marketing-Aktionen benötigen und zukaufen müssen, sind mit View2Market auf der sicheren Seite. Denn es ermöglicht eine DSGVO-konforme Datennutzung. Der Grund: Anwender, die View2Market erstmalig einsetzen, erhalten zwar vollen Zugriff auf 41.000 Firmenprofile, allerdings zunächst ohne die Möglichkeit diese Profile mit den vorliegenden, personenbezogenen Daten, sprich Ansprechpartnern, zu verknüpfen.  Dank einer übersichtlichen und damit leicht zu handhabenden Bedienoberfläche ist das Vertriebstool auch schnell im Vetriebsprozess implementiert und effektiv nutzbar. Vertrieb und Marketing bleiben handlungsfähig – trotz DSGVO Auch ohne explizite Kontaktdaten sind Vertrieb und Marketing voll handlungsfähig. Denn mit den direkt verfügbaren Firmenprofilen aus der ama Database und den darin enthaltenen Informationen sind detaillierte Marktanalysen ebenso möglich wie gezielte Zielgruppen-Recherchen. Das bedeutet, dass die zu den definierten Zielgruppen-Kriterien passenden Firmen bzw. Firmenprofile bis ins Detail analysiert und bewertet werden können, ohne dabei Datenschutzbelange zu tangieren. Erst zum Zeitpunkt der konkreten Kontaktaufnahme lassen sich die zu einem Firmenprofil gehörigen, personenbezogenen Daten, wie Name, Funktion und Kontaktdaten der Ansprechpartner, freischalten. Und erst ab diesem Moment greift die Informationspflicht nach DSGVO. Das bedeutet, erst zu diesem Zeitpunkt sind Unternehmen angehalten, dem jeweiligem Ansprechpartner mitzuteilen, dass dessen personenbezogene Daten im eigenen Unternehmen verarbeitet werden. Wie View2Market in der Praxis funktioniert View2Market ermöglicht tiefe Einblicke in die eigene Zielgruppe. Zur Vorbereitung von Vertriebskampagnen oder für Einzelabrufe durch das Key Account Management stehen rund 41.000 Unternehmens-Standorte zur Verfügung. Selektionen können nach PLZ, Branche, Betriebsgröße und ITK-spezifischen Merkmalen erfolgen. Sogar eine Auswahl nach Projekten ist möglich. Sind die für eine Kampagne grundsätzlich passenden Unternehmen gefunden, führen Detail-Analysen zu den wirklich attraktiven Zielkunden. Hierzu eignen sich etwa Informationen über bestehende Konzernverflechtungen des potenziellen Kunden oder über die dort aktuell eingesetzten IT-Anwendungen-/Lösungen. In der Folgephase wird die Kontaktaufnahme weiter konkretisiert: durch die Identifikation der aus Vertriebsicht relevanten Ansprechpartner im Buying-Center. Allerdings sind zunächst nur deren Funktionen einsehbar. Erst nach Aktvierung eines Firmenprofils lassen sich die konkreten Ansprechpartner einblenden und auch exportieren –  und zwar einzeln. Wird View2Market auf diese Weise genutzt, trägt dies zur Datensparsamkeit im Sinne der DSGVO bei: Es werden nur die Personendaten (Namen) verarbeitet, die auch wirklich benötigt werden.   Aktive Unterstützung bei der Umsetzung von Betroffenenrechten View2Market vereinfacht auch die technische Umsetzung: wurde beispielsweise telefonisch Kontakt zum vorab ausgewählten Ansprechpartner aufgenommen, genügt ein Klick auf den Button Informationspflicht. In der Folge generiert das System eine PDF mit allen Pflichtangaben nach DSGVO und dokumentiert dies auch gleich im Datensatz. Die PDF wird dann dem Ansprechpartner entweder per E-Mail oder per Post zugesandt. Unternehmen kommen auf diese Weise ihrer Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO nach. Alternativ können die nötigen Informationen im Rahmen einer Kampagne – für ausgewählte Kontakte – auch direkt in die auszusendenden Werbeschreiben aufgenommen werden. Ebenso unterstützt View2Market aktiv die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO. Verlangt ein Gesprächspartner vom Unternehmen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, genügt ein Klick auf den Button Auskunftserteilung. Im Anschluss wird wieder eine PDF generiert, die in übersichtlicher Form alle gespeicherten personenbezogenen Daten und Pflichtangaben enthält und sofort weitergeleitet werden kann. Selbstverständlich wird auch dieser Vorgang vom System dokumentiert. Auch für den Fall, dass ein potenzieller Kunde von der Möglichkeit eines Werbewiderspruch oder eines Löschungsanliegens nach Art. 21 DSGVO Gebrauch macht: In View2Market wird der Kontakt im Datensatz als Gesperrt gekennzeichnet und damit gleichzeitig auch dokumentiert. Damit wird der jeweilige Interessent von allen künftigen Kampagnen bzw. Werbemaßnahmen ausgenommen (gesperrt). Fazit Mit View2Market stellen Unternehmen, die Adressdaten aus externen Quellen benötigen, alle nachgelagerten Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf eine rechtlich sichere Basis. Neben der Gewissheit, den Vorgaben der DSGVO in vollem Umfang zu genügen, sichern sich die Vertriebsabteilungen mit View2Market auch einen signifikanten Informationsvorsprung vor ihren Wettbewerbern. Informationsbreite von View2Market Die Bandbreite der über View2Market verfügbaren Information ist groß: Das Vertriebsteam hat Zugriff auf 41.000 Unternehmen mit 250.000 Ansprechpartnern in verschiedenen Rollen & Funktionen sowie Einsicht auf rund 1,1 Mio Produktinformationen zu eingesetzten und geplanten ITK-Lösungen. Jedes Unternehmens-profil enthält im Schnitt 5-6 Ansprechpartner aus IT, Geschäftsleitung, Marketing, Vertrieb, Produktion, Finance und anderen Bereichen. In Profilen größerer Standorte sind durchaus bis zu 20 Kontakte verfügbar. Die wesentlichen – DSGV-relevanten Punkte im Überblick: (Artikel 5 Absatz 1c DSGVO) – Datenminimierung: Personenbezogene Daten werden nur sehr sparsam verarbeitet. Eine Aktivierung der Kontakte erfolgt in dem Moment, wenn diese wirklich benötigt werden. (Artikel 6 Absatz 1f DSGVO) – Die Datenverarbeitung ist zulässig, da man sich auf das berechtigte Interesse der Person berufen kann. Eigene Werbung und die damit in Verbindung stehende Datenverarbeitung, sind grundsätzlich legitime Anliegen und übertreffen bei einer Interessenabwägung (ErwGr 47) nicht die Schutzinteressen der Betroffenen.  Dies gilt grundsätzlich für ama Produkte und Dienstleistungen, unabhängig von der Lieferart über unterschiedliche Kanäle (online/offline) (Artikel 12 bis 14 DSGVO) –  Die Informationspflicht wird im Einzelfall konkret und direkt erfüllt, indem man den (vorab aktivierten) Ansprechpartner direkt bei der Kontaktierung über die Datenverarbeitung informiert. The post Wie Ihnen ama-View2Market die DSGVO-konforme Ansprache des ITK-Marktes vereinfacht first appeared on ama Adress- und Zeitschriftenverlag GmbH.

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