Wie kann Ich meinen niedrigen Keller trotzdem ausbauen?

Das Wichtigste in Kürze Das Fundament des Kellers entscheidet, ob der niedrige Keller ausgebaut werden kannIm Keller sollte die vorgeschriebene, gesetzliche Mindesthöhe von 2,20m vorhanden sein. Ich möchte mich ausführlich informieren Ich möchte meinen Keller sanieren Worum geht's? Besonders wenn man einen niedrigen Keller zu Wohnraum ausbauen möchte, stehen einige Fragen im Raum: Geht das grundsätzlich? Wie bequem wird das ganze? Stoße Ich mir dann täglich den Kopf an?Die Antwort vorweg: Bei einigen niedrigen Kellern geht ein Ausbau problemlos die Voraussetzungen zeigen wir Ihnen im folgenden Ratgeber. Was Sie in diesem Artikel erwartet Das Fundament des niedrigen Kellers entscheidet über den Ausbau Um den niedrigen Keller auszubauen und später als Wohnraum nutzen zu können, sollte der Boden tiefergelegt werden. Ob dieser Bauschritt möglich ist, darüber entscheidet das Fundament des Kellers.Ältere Häuser, welche vor den 1970ern gebaut wurden, stehen in der Regel auf Streifenfundament. Wenn das der Fall ist, ist eine Tieferlegung in den meisten Fällen problemlos möglich. Dadurch können 20-50cm Deckenhöhe gewonnen werden um den Raum wohnlich zu machen. Grundsätzlich ist eine Deckenhöhe von 2,20m das gesetzliche Vorgeschriebene Minimum.In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass durch die Bauweise des Fundaments eine Tieferlegung nur mit einer Unterfangung möglich ist. Mit einer Unterfangung wird das Haus vor dem Abrutschen geschützt. In diesem Fall steigen die Kosten für den Kellerausbau dramatisch und machen das Projekt unrentabel. Eine Bauteilvoruntersuchung beantwortet die Frage, ob eine Unterfangung nötig ist. Daher macht diese Untersuchung vor dem Kellerausbau aufjedenfall Sinn. Ein klassisches Streifenfundament Vorschriften für den Ausbau niedriger Keller Bei jedem Kellerausbau gibt es abgesehen von der grundsätzlichen Frage: Geht das? weitere Voraussetzungen. Falls eine Nutzung als Wohnraum vorgesehen wird (wovon Ich in diesem Artikel ausgehe), sind 2,20m Deckenhöhe das gesetzliche Minimum. Außerdem muss 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes aus Fensterflächen bestehen. Darunter muss sich auch ein Fluchtweg für den Notfall befinden. Wenn Sie aus Ihrem Kellergeschoss sogar eine Eigentumswohnung machen wollen und diese vermieten möchte wartet ein weiterer Schritt auf Sie. Dann müssen Sie nämlich die Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt anmelden und eine Baugenehmigung beantragen. Brandschutz ist der nächste Punkt. Je nach Bundesland ist der Einbau von sogenannten Brandwänden sowie die Nutzung einer Brandschutztür vorgeschrieben. Auch Fluchtwege, z.B. über eine Terasse, sollten gegeben sein. Zudem sollte auf den entsprechenden Feuchteschutz im Keller geachtet werden. Sind die Wände nass? Bildet sich dort Schimmel? Bei solchen Punkten sollte der Keller saniert werden. Fazit: Ist der Wärmeschutz, die Lüftungsnorm und der Feuchteschutz mit der nötigen Belichtung vorhanden, dann kann die Kellerwohnung eine hohe Wohnqualität haben.

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