Wie Sie auf Nummer sicher gehen

29.08.2019 | Lesezeit ca.: 5 MinutenRechtskonforme Werk- und DienstverträgeBei der Definition von Werk- und Dienstverträgen kennt der Gesetzgeber keine Grauzonen. Unsachgemäß oder gar nicht rechtmäßig umgesetzte Projekte können unter Umständen gar strafrechtliche Folgen haben. Christoph Sedlmeir, Chief Executive Officer des Managed-Service-Providers prime-ing, kennt die Herausforderungen bei der Umsetzung beider Vertragsarten – und zeigt Lösungswege auf.Welche Konsequenzen haben Fehler bei der Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen? Christoph Sedlmeir: Fehler in der Definition und Durchfüh rung von Werk- und Dienstver trägen können zu einer illegalen Arbeitneh mer über las sung führen, die sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber sehr riskant oder gar existenz ge fähr dend sind. Der Auftragnehmer läuft Gefahr, seine Arbeitneh mer über las sungs li zenz zu verlieren, und auf den Kunden warten unter Umständen strafrecht liche Folgen – und viele neue, ungeplante festange stellte Mitarbeiter. Was machen viele Unternehmen immer wieder falsch? Sedlmeir: Mich erstaunt es immer wieder, dass Kunden heute noch auf schlichtweg unzulässige Passagen in vielen Kundenver trägen bestehen und Dienstleister diese Passagen aus einer womöglich falsch verstandenem Serviceat ti tüde heraus übernehmen. Hier meine ich beispiels weise personenbezo gene Absätze, in denen der Kunde auf sein vermeint li ches Mitsprache recht bei der Auswahl des Erfüllungs ge hilfen pocht. Denn Fakt ist, dass der Vertrags in halt in einem Dienst- und Werkvertrag niemals eine Person ist, sondern immer und ausschlie ß lich die Leistung oder der Werkerfolg. Worauf kommt es nun bei der rechtskon formen Umsetzung von Werk- und Dienstver trägen an? Sedlmeir: Die richtige Leistungs be schrei bung im Dienstver trag bzw. Erfolgsbe schrei bung im Werkvertrag allein reicht nicht. Ebenso entschei dend ist die tatsächliche Steuerung des Projekts, die von Repräsentanten der einzelnen Vertrags par teien aktiv gelebt werden muss. So müssen beispielsweise arbeitsrecht liche und diszipli na ri sche Weisungen von Auftragge bern gegenüber dem Auftragnehmer unterbunden und die organisa to ri sche Abtrennung von Auftragnehmer zum Auftraggeber beachtet werden. Können Sie das an einem Beispiel kurz erklären? Sedlmeir: Um einen korrekten Kommunika ti ons ab lauf zu beschreiben, werfen wir der Einfachheit halber einen Blick in die Baubranche. Ein Maurer, der bei einer Baufirma (Auftragnehmer) angestellt ist, zieht auf einer Baustelle des Bauherrn (Auftraggeber) eine Wand hoch. Die Wand ist im Rahmen eines Auftrags und des Architek ten plans klar spezifiziert. Nun spricht der Bauherr direkt den Maurer der Baufirma an, dass er die Wand gerne zehn Zentimeter versetzt haben möchte. Dies entspricht einer Auftrags än de rung, die der Bauherr aber nicht direkt dem Maurer geben darf, denn dadurch hätte der Bauherr dem Mitarbeiter des Auftragneh mers einen Arbeitsauf trag zugewiesen und somit eine Weisung erteilt. Richtig wäre es, …. Sedlmeir: … die Änderung bezüglich der Wand an den Repräsen tanten des Auftragneh mers (Bauleiter der Baufirma) zu adressieren. Diesem obliegt laut Vertrag die steuernde Rolle. Nur er entscheidet, ob der Auftrag ohne Aufpreis verändert werden kann oder ein Nachtrags an gebot dafür gestellt werden muss. Wenn beide Seiten eine Vereinba rung zur neuen Position der Wand geschlossen haben (Change Re quest – Auftrags än de rung) kann der Bauleiter seinem Mitarbeiter den neuen Auftrag erteilen, denn nur er ist gegenüber seinen Mitarbei tern weisungs be fugt. Auf den ersten Blick klingt das sehr umständlich und bürokratisch. Sedlmeir: Umständlich ja, aber rechtskonform. Hält man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, kann das schwerwiegende juristische Folgen haben. Unter keinen Umständen sollten hier also der Bequemlichkeit halber Fehler gemacht werden. Wie unterstützen Sie Unternehmen bei der rechtskonformen Abwicklung von Werk- und Dienstverträgen? Sedlmeir: Angesichts der drastischen Strafen liegt es im ureigenen Interesse von prime-ing, dass wir uns nach intensiver Beratung des Kunden und über die Anbahnung hinaus intensiv um die Umsetzung im Betrieb kümmern, Abläufe sowie Kommunika ti ons wege klar vorgeben und auf deren Einhaltung achten. Zudem schulen und beraten wir unsere Kunden in der rechtkon formen Gestaltung der Prozesse. Wir begleiten die Projekte mit speziell ausgebil deten Beratern und unterstützen dadurch die Einkaufs-, Rechts- und Projektma nage men t ab tei lungen unserer Auftraggeber. Somit behalten wir für unsere Kunden den Überblick und helfen, ein Maximum an Rechtssi cher heit zu erlangen. Was erwarten Sie von Dienstleistern, mit denen Sie zusammenarbeiten? Sedlmeir: Selbstverständlich, dass sie auf die rechtskonforme Umsetzung ihrer Projekte achten. Im Idealfall müssen wir uns dabei nicht auf das gegebene Wort verlassen, sondern können auf objektive Einschätzungen und Bewertungen zurückgreifen. Die Rechtskon for mität bei Akquisition und Abwicklung von Kundenpro jekten auf werk- und dienstver trag li cher Basis hat sich FERCHAU beispiels weise von der DEKRA zertifizieren lassen. Dies umfasst auch die Regelungen zur Zusammen ar beit und Kommunika tion. Fakt ist, die gesetzlichen Regelungen im Rahmen von Werk- und Dienstver trägen sind komplex. Um in diesen „Paragrafen-Dschungel“ eine gewisse Struktur zu bringen, haben wir mit „relaX“ ein eigenes, intuitiv bedienbares Software tool als Kollaborations platt form entwickelt. Welche Vorteile bietet relaX? Sedlmeir: relaX steht für „Relation Xcellence“ und dieser Name ist Programm. Als Kollaborationsplattform bringt relaX alle Beteiligten eines Werk- oder Dienstvertrags zusammen: Auftraggeber, Auftragnehmer, die Mitarbeiter des Auftragnehmers und sogar etwaige Sublieferanten wie Freelancer. Das Besondere der Plattform besteht in den vordefinierten Workflows. Sie garantieren, dass nur vertraglich relevante und rechtlich zulässige Interaktionen stattfinden können. Unerlaubte Weisungen von Auftraggebern an Auftragnehmer sind durch die Struktur ausgeschlossen. Weil die gesamte Kollaboration im Rahmen des Tools abgebildet wird, entsteht ganz nebenbei eine lückenlose und jederzeit einsehbare Projektdokumentation. Herr Sedlmeir, vielen Dank für das Gespräch!

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