Werbeartikel sind beliebte Geschenke f r Kunden, Gesch ftspartner und Mitarbeiter. Sie bieten eine elegante M glichkeit, N he aufzubauen, das Branding zu st rken oder schlicht eine Freude zu bereiten. Sie sind eine unaufdringliche Einladung zur Kontaktaufnahme und heben die Beziehung auf ein h heres Level. Sie fragen sich, welche rechtlichen Grunds tze beim Verschenken von Werbeartikeln zu beachten sind? Wir haben die wichtigsten Rechtsbestimmungen, Regeln und Compliance-Richtlinien im Umgang mit Werbegeschenken f r Sie zusammengestellt, damit der Freude am Schenken und am Beschenktwerden nichts im Wege steht. Quelle: Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash Hinweis 1: Werbemittel & Compliance-Richtlinien - Geschenke als Aufmerksamkeit Das Verschenken von Werbepr senten wird rechtlich durch sogenannte Compliance-Kodizes geregelt. Der Begriff Compliance beschreibt die Regelkonformit t von Unternehmen gegen ber ethischen Richtlinien und Gesetzen. Letztere sind teils vom Gesetzgeber bestimmt, teils vom Unternehmen selbst aufgestellt. Sie umfassen auch den Aspekt der Beeinflussung durch pers nliche Zuwendungen (Stichwort: Bestechung). Erfreulicherweise gelten Werbeartikel als Geschenke an Kunden nicht als pers nliche Zuwendungen, sondern vielmehr als kleine Aufmerksamkeiten. Daher sind Werbegeschenke im Grundsatz erlaubt. So besagt es der Kodex der Corporate Compliance. Wie ist die Corporate Compliance des Unternehmens? Insbesondere in der ffentlichen Verwaltung ist der Wert von Werbegeschenken ein wichtiges Thema. Pr fen Sie, welche Wertgrenze f r Give-aways das Unternehmen, in dem Ihr potentieller Geschenk-Empf nger t tig ist, im Rahmen seiner Corporate Compliance ausgestellt hat. Wenn es den geltenden Compliance-Richtlinien entspricht, darf der Empf nger Ihr Geschenk auch annehmen. Hinweis 2: Werbeartikel vs. pers nliche Zuwendungen das ist zu beachten Wie lassen sich erlaubte und nicht erlaubte Geschenke voneinander unterscheiden? Um Werbemittel und pers nliche Zuwendungen voneinander abgrenzen zu k nnen, hilft der folgende Vergleich: Zweck von Werbemitteln: Branding-Effekt verst rken Bei Kunden, Gesch ftspartnern und Interessenten im Ged chtnis bleiben Positive Emotionen wecken Zweck von pers nlichen Zuwendungen: Pers nliche, rechtliche oder wirtschaftliche Lage des Empf ngers verbessern Mit einem besonders hohen Warenwert berzeugen Pers nliche Zuwendungen legen die Annahme zur Bestechung nahe und sind daher kritisch zu betrachten bzw. sogar untersagt. Werbeartikel hingegen fokussieren vor allem einen Branding-Effekt und haben nichts mit Bestechlichkeit zu tun. Ein wichtiger Aspekt der Abgrenzung ist hierbei der Wert des Geschenks. Die Corporate Compliance gibt hier eine Orientierung: Liegt der Preis nicht ber 50 , haben die Werbemittel einen sachgerechten Wert und sind als Geschenke an Kunden und Gesch ftspartner unproblematisch. Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, keine gesetzliche Regelung. Die 50 -Grenze gilt pro Werbeartikel und ist kein Jahreswert, sondern auf den einmaligen Fall bezogen. Auch das Verschenken hochwertiger Werbemittel wie Bluetooth-Lautsprecher ist bedenkenlos m glich. Gut zu wissen: Mit Genehmigung durch Vorgesetzte sind auch Geschenke mit einem Wert ber 50 m glich ohne als Einladung zur Vorteilsnahme ausgelegt zu werden. Hinweis 3: Werbegeschenke & Steuerrecht Muss ich Werbeartikel versteuern? Die Antwort lautet auch hier: Es kommt auf den Wert an. Liegt ein Give-away preislich unter 10 , z hlt es laut Finanzamt als Streuwerbeartikel und ist somit nicht zu versteuern. In der Regel sind die folgenden Werbemittel steuerfrei: Werbetassen Kugelschreiber USB-Sticks Sonnenbrillen Strohh te Kleine Naschereien Wichtig: Die Wertgrenze gilt pro Give-away verschenken Sie beispielsweise auf einer Messe mehrere verschiedene Werbeartikel, addiert sich deren Wert nicht in der Berechnung. Liegt der Wert eines einzelnen Werbemittels zwischen 10 und 35 bzw. bei den eigenen Mitarbeitern zwischen 10 und 60 , hat der Empf nger den Warenwert der Werbegeschenke laut Steuerrecht prinzipiell zu versteuern. Der Schenkende ist angehalten die Kontaktdaten des Empf ngers festzuhalten. Umgehen l sst sich diese Regelung, wenn Sie als schenkendes Unternehmen eine freiwillige Pauschalsteuer von 30 % auf den Werbeartikel bezahlen. So erh lt der Beschenkte ein f r ihn steuerfreies Pr sent. Wichtig: Die 30 % Steuer z hlen in den Wert des Werbemittels mit ein. Achten Sie darauf, die Grenze von 35 bzw. 60 inklusive Steuern nicht zu berschreiten. Streuwerbemittel bis 35 k nnen ganz unkompliziert als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Sinnvoll ist dabei, dass Sie die Geschenke zu Werbezwecken gesondert als Ausgabe dokumentieren. H ufig wird die Frage gestellt, ob sich der Wert der Geschenke an Gesch ftspartner auf 35 netto oder brutto bezieht? Grunds tzlich ist zun chst der Netto-Wert gemeint (Anschaffungskosten). Wird die Pauschalsteuer von 30 % jedoch freiwillig gezahlt, ist dieser Wert mit einzubeziehen. Werbeartikel ber 35 als Geschenke an Gesch ftspartner und Kunden (bzw. ber 60 an Mitarbeitende) gelten als Entnahme des Betriebsverm gens und nicht mehr als steuermindernde Betriebsausgaben. Aber auch hier gibt es Dank der Pauschalsteuer die M glichkeit, dass die Empf nger der Werbegeschenke nach Steuerrecht keine Abgaben zahlen m ssen. Hinweis 4: Kennzeichnung von Werbeartikeln Bestimmte Produkte erfordern von Natur aus eine entsprechende Kennzeichnung. So sind beispielsweise bei Lebensmitteln die Zutaten- und N hrwertangaben notwendig. Das gilt auch, wenn es sich hierbei um Werbeartikel handelt. Verschenken Sie daher nur abgepackte Produkte, die Sie beispielsweise in einem speziellen Werbeartikel-Shop erworben haben. Hier k nnen Sie sich auf die korrekte Kennzeichnung verlassen. Zusammenfassung & Checkliste Aus den genannten Hinweisen l sst sich die folgende Checkliste zusammenstellen, die Sie vor der Wahl Ihrer Werbemittel als Geschenke an Kunden, Gesch ftspartner und Mitarbeiter durchgehen k nnen: Welchen Wert hat der Werbeartikel? Pr sente bis zu 50 sind im Hinblick auf Compliance-Richtlinien f r Geschenke unbedenklich und gelten nicht als Bestechung. Muss ich den Werbeartikel versteuern? Give-aways unter 10 gelten als Streuartikel und sind grunds tzlich steuerfrei, h herpreisige Artikel k nnen mit einer Pauschalsteuer (30 %) veranschlagt werden, um den Empf nger von der Steuerpflicht zu befreien. Kann ich den Werbeartikel von der Steuer absetzen? Liegt der Wert unter 35 , k nnen Sie die Ausgaben f r Werbepr sente als Betriebsausgabe absetzen. Besteht f r das gew nschte Werbemittel eine Kennzeichnungspflicht? Diese Regelung gilt z. B. f r Lebensmittel. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Geschenke direkt in einem Werbeartikel-Shop bestellen. Hier k nnen Sie sich auf korrekte Kennzeichnungen verlassen. Fazit: Wer die rechtlichen Bestimmungen kennt, kommt mit Werbeartikeln zum Erfolg Wenn Sie die geltenden, rechtlichen Regeln befolgen, k nnen Sie die Vorz ge von Werbeartikeln bedenkenlos nutzen. Wichtig ist dabei, den Wert der einzelnen Give-aways im Blick zu haben und das entsprechend geltende Steuerrecht f r Werbegeschenke sowie Kennzeichnungspflichten zu beachten. So k nnen Sie sowohl mit g nstigen Werbemitteln als auch mit h herwertigen Pr senten Kunden, Gesch ftspartner und Mitarbeiter begeistern und zur Interaktion mit Ihrem Unternehmen einladen. Wichtig: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, f r die Richtigkeit der Angaben dieses Artikels bernehmen wir keine Garantie. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Rechtsberatung zu allen Fragen rund um das Thema Werbeartikel und Geschenke.
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