Winterdienst - Wer muss Schnee und Eis beseitigen?

Nicht nur das Auto will von Eis und Schnee befreit werden. Wann muss der Mieter Schnee schippen und streuen? Man steht morgens, mit einem Kaffee in der Hand, am Fenster uns geniet die Ruhe und Schnheit die der Schnee mit sich bringt. Man schwelgt in Erinnerung, wie man als Kind mit dem Schlitten die Berge herab gefahren ist, Schneeengel machte oder eine kleine Schneeballschlacht veranstaltete. Aber der Schnee bringt nicht nur Erinnerungen mit sich sondern auch Arbeit. In der Regel sind Grundstckseigentmer oder Vermieter zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Verpflichtung kann jedoch auf den Mieter bertragen werden. Dazu muss im Mietvertrag ausdrcklich vereinbart worden sein, dass der Mieter diese Verpflichtung bernimmt. Lediglich eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht nach dem Mieter im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Durch die bertragung der Verpflichtung, kann sich der Vermieter nicht entspannte zurcklehnen, er muss weiterhin kontrollieren, ob ordnungsgem gerumt wurde. Unter Umstnden haftet er im Schadensfall. Selbst wenn der Vermieter die Pflicht auf den Mieter bertrgt, muss der Vermieter sich um alle notwendigen Materialien kmmern und dem Mieter zur Verfgung stellen. Die Kosten fr Schneeschieber, Streugut und co. gehen grundstzlich zu Lasten des Vermieters. Wobei die Kosten fr Streugut als Betriebskosten umlegbar sind. Die Kosten fr die Anschaffung und Ersatzbeschaffung von Schneeschaufeln sowie die Kosten einer Reparatur dieser Gerte widerum nicht. Der Vermieter muss jedoch keineswegs diese Arbeiten selbst vornehmen. Hierzu kann er zum Beispiel einen Hausmeister oder einen gewerblichen Rumungsdienst beauftragen. Kosten die hierdurch anfallen, knnen als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Doch auch hier gilt, dies muss im Mietvertrag geregelt worden sein. Grundstzlich sind beim Streuen einige Vorgaben zu beachten, die meistens in stdtischen Satzungen vorgegeben werden. Folgendes wurde fr die Stadt Melsungen festgelegt: Winterdienst muss von 7 Uhr bis 20 Uhr geleistet werden. An Orten mit hohem Publikumsaufkommen, wie beispielsweise vor Kneipen, Restaurants oder Kinos, muss noch bis in die spten Abendstunden gerumt und gestreut werden. Gefegt und gestreut werden mssen der Brgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mlltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus mssen mit einer Mindestbreite von 1,25 Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fugnger aneinander vorbeigehen knnen und auf einer Breite von 2 Meter gestreut werden. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Ein Auftaubeschleuniger wie Salz ist verboten, empfohlen werden hingegen Sand oder Splitt. Abhngig von den Witterungsverhltnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Ist wegen des anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfllt die Rumungspflicht. Im Streitfall muss jedoch der Streupflichtige hierfr den Nachweis erbringen. Ist der Mieter laut Mietvertrag fr den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Grnden oder krankheitsbedingt verhindert, muss er sich eigenstndig um eine Vertretung kmmern. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, mssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss jedoch hierfr Gerte und Material zur Verfgung stellen. Bei Straen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentmer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstcke als auch die Eigentmer der auf der gegenberliegenden Straenseite befindlichen Grundstcke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Dabei sind in Jahren mit geraden Endziffern die Eigentmer auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungeraden Endziffern die Eigentmer auf der gegenberliegenden Seite, verpflichtet. Kommt es aufgrund der Eisgltte zu einem Unfall, hat der gestrzte Passant unter Umstnden Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Rumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten wurden. Hat der betroffene Passant jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden. Bei weiteren Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Beratung zur Verfgung.

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