Winterreifenpflicht in Europa

Wissen Sie in welchen Ländern Europas Winterreifenpflicht gilt und wo Schneeketten oder genauso wie eine Schaufel mitzuführen sind? Hierzu finden Sie die länderspezifischen Informationen. Belgien Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen zulässig. Dänemark Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht, aber Winter- oder Allwetterreifen werden empfohlen. Schneeketten: Schneeketten können erforderlich sein. Deutschland Winterreifen: Situative Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge), d.h. Winterreifen sind nur bei winterlichen Verhältnissen obligatorisch. Verstöße (auch von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen) werden geahndet . Schneeketten: Schneekettenpflicht nur ausnahmsweise durch Verkehrsschild angeordnet. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Frankreich Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. In einigen Bergregionen sind Winterreifen jedoch notwendig. Schneeketten: Schneeketten sollten mitgeführt werden. Griechenland Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Großbritannien Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung zulässig, wenn die Straßenoberflächen nicht beschädigt werden. Italien Winterreifen: Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) kann bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Im Aosta-Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen verwendet werden oder Schneeketten mitgeführt werden. In anderen Provinzen kann ein Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und dem 31. März durch ein Verkehrsschild angeordnet werden (min. 1,6 mm Profiltiefe). Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht mehr gefahren werden! Schneeketten: Ist Schneekettenpflicht angeordnet, darf mit Winterreifen oder Schneeketten gefahren werden. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h (15. Oktober bis 15. April). Kroatien Winterreifen: Bei Schneeregen, Schnee und Eis müssen mindestens zwei Reifen vom Typ Winterreifen am Fahrzeug montiert sein. Schneeketten: Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (min. ein Set für die Antriebsräder) und müssen bei min. 5 cm Schneehöhe oder bei Glatteis verwendet werden. Schneekettenpflicht in der Region Lika / Gorski Kotar. Eine Schaufel muss mitgeführt werden. Niederlande Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung verboten. Norwegen Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht, aber dringend empfohlen. Bei Schnee oder Glatteis sind bei Sommerreifen Schneeketten zu verwenden. Winterreifen dürfen dann nur auf allen vier Rädern (Mindestprofiltiefe: 3 mm) aufgezogen werden. Schneeketten: Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen. Die Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert werden. Österreich Winterreifen: Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen zwischen 01. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) an allen vier Rädern Winterreifen (M+S- oder M&S- Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4mm) montiert oder an min. 2 Antriebsrädern Schneeketten haben. Schneeketten: Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG ohne Winterreifen müssen zwischen 01. November und 15. April bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn Schneeketten verwenden. Bei Verwendung von Schneeketten wird ein Tempolimit von 50 km/h empfohlen. Polen Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Schweden Winterreifen: Winterreifenpflicht auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. In der Zeit zwischen 01. Dezember und 31. März müssen diese Fahrzeuge wie auch deren Anhänger mit Winterreifen (Typ M+S; mit oder ohne Spikes, empfohlene Profiltiefe von min. 3 mm) ausgerüstet sein, wenn in dieser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen (Schnee, Eisglättte, Nässe bei Temperaturen um den Nullpunkt) vorherrschen. Schneeketten: Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern. Für alle Fahrzeuge zulässig. Antifrostschutzmittel und das Mitführen einer Schneeschaufel sind Pflicht! Schweiz Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen, da bei Behinderung anderer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht. Schneeketten: Schneeketten (min. auf den zwei Antriebsrädern) sind zu verwenden, wenn es durch Verkehrsschild angeordnet wird. Ausnahmen für Allrad-Fahrzeuge müssen ausgeschildert sein. (1. Dezember bis 31. März) Slowakei Winterreifen: Winterreifenpflicht für PKW bis 3,5 t zGG (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke auf der Fahrbahn (M+S- Winterreifen mit min. 3mm Profiltiefe). Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten oder vereisten Straßen auf den Antriebsrädern zulässig Slowenien Winterreifen: Zwischen 15. November und 15. März (darüber hinaus auch bei winterlicher Witterung wie z.B. bei Schneefall, Glatteis) müssen Fahrzeuge bis 3,5 t zGG auf allen vier Rädern mit Winterreifen (min. 3 mm Profiltiefe) ausgestattet sein oder wenn Sommerreifen (min. 3 mm Profiltiefe) montiert sind, Schneeketten für den Bedarfsfall mitführen. Bei winterlicher Witterung müssen auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge in gleicher Weise ausgestattet sein. Schneeketten: siehe Winderreifen. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Spanien Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Tschechien Winterreifen: In der Zeit vom 01. November bis zum 31. März müssen bei geschlossener Eis- oder Schneedecke auf der Fahrbahn Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Winterreifen (min. 4 mm Profiltiefe) ausgestattet sein. Die Winterreifenpflicht gilt bereits schon dann, wenn die Witterungsbedingungen eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Frost auf den Straßen erwarten lassen oder unabhängig von den Straßen- oder Witterungsverhältnissen, wenn eine Winterreifenpflicht durch Verkehrsschild (blaue Ronde mit weißem Frontprofil eines PKW darunter einer Schneeflocke in weiss) angeordnet ist. Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Ungarn Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung von Winterreifen kann durch Verkehrsschild angeordnet werden. Schneeketten: Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Verwendung und/oder Mitführen von Schneeketten im Fahrzeug kann bei besonderer Witterung auf bestimmten Straßen auch angeordnet werden. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Bei winterlicher Witterung kann ausländischen Fahrzeugen die Einreise verweigert werden, wenn keine Schneeketten mitgeführt werden. Sie benötigen noch Kfz-Zubehör für Ihre Reise? Wir kümmern uns gerne um die passenden Reifen und Schneeketten für Ihr Fahrzeug. Hier finden Sie noch Informationen zur allgemeinen Mitführpflicht von Kfz-Zubehör. Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir danken für Anregungen und Hinweise! Der Beitrag Winterreifenpflicht in Europa erschien zuerst auf Automobile Friedrich GbR.

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