Süßwarenhersteller müssen auf ihren Verpackungen neben dem Gewicht auch die Zahl der darin enthaltenen einzeln verpackten Leckereien angegeben. Das Bundesverwaltungs-gericht sieht in der Pflichtangabe keine Belastung für die Hersteller. Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch [] Der Beitrag Zählen Sie nach? erschien zuerst auf Diebewertung.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt (vgl. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 36/2021), wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) an die Verwaltung des Deutschen Bundestages
zum Artikel gehenDas möge man uns bitte einmal erklären, meine Damen und Herren von EKD. Leider müssen wir die Frage ÖFFENTLICH stellen, denn eine Presseanfrage beantwortet uns das Unternehmen nicht. Sind dann auch manchmal kritische Fragen, aber wenn es Informationen sin
zum Artikel gehenMit unserem neuen Partner SeeSmart zahlen Sie Ihre neue Brille bei uns bequem in kleinen Raten. Mit einer Brillenfinanzierung sind Sie ohne Extrakosten finanziell freier und immer flexibel. Ihre Vorteile Null Zinsen Null Anzahlung Auch für Sonnenbrillen u
zum Artikel gehenUnsere Berichterstattung hatte Rechtsanwalt Mingers offensichtlich nicht gefallen, deshalb ließ er uns abmahnen. Natürlich beantworten wir solche Abmahnungen dann auch immer nach dem Sachlichkeitsgebot, heißt, wir halten uns an Zahlen-Daten-Fakten. Polemi
zum Artikel gehenDie Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den B
zum Artikel gehen