Eine meiner Mandantinnen meldete sich ber die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de versehentlich vom Rundfunkbeitrag ab. Eigentlich wollte sie dies ber die Onlineseiten der Rundfunkanstalten direkt und kostenfrei durchfhren. Nun erhielt meine Mandantin eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck Bundesweit ttige Kanzlei fr Verbraucherrecht Kostenlose Erstanfrage:Bitte hier klicken Erhlt man die Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natrlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobro wie die Colleon AG oder die Culpa Inkasso GmbH (Verzugsalarm!) hinzugezogen wird. Im Folgenden mchte ich Ihnen zwei Beispielflle aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der SSS-Software Special Service GmbH ereignet haben. Mahnung der Colleon AG fr eine Forderung der SSS - Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de) Eine meiner Mandantinnen zog um und wollte aus diesem Grund ihren Rundfunkbeitrag (der frhere Beitrag an die GEZ) fr die alte Wohnung abmelden. Aus diesem Grund rief sie ihrer Erinnerung nach die Seite rundfunkbeitrag.de auf und gab dort ihre Daten ein. Sie ging davon aus, dass die Abmeldung kostenlos sei. Pltzlich erhielt sie jedoch eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG aus Mainz. Die Colleon AG bertitelte ihr Schreiben mit Zahlungserinnerung und teilte meiner Mandantin eine Mahn-ID mit. In diesem Mahnschreiben teilte die Colleon AG mit, dass sie als Mahnservice fr die SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen handele. Die SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de und bietet dort verschiedene Leistungen rund um den Rundfunkbeitrag an. Den Auftrag, den meine Mandantin ber diese Homepage abgegeben habe, sei nun erfolgreich ausgefhrt und an die Rundfunkanstalt per Post gesendet worden. Fr diesen Service sei meiner Mandantin eine Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH per E-Mail zugesandt worden. Weiter teilte die Colleon AG mit, dass meine Mandantin die Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH bislang nicht bezahlt habe. Mglicherweise habe meine Mandantin die Rechnung bersehen. Aus diesem Grund bittet die Colleon AG als Mahnservice der SSS-Software Special Service GmbH nun um Zahlung des Rechnungsbetrags in Hhe von 59,98 Euro. Sollte die Zahlung nicht fristgem bei der Colleon AG eingehen, wre man dazu gezwungen, den Vorgang ins Inkasso zu bernehmen. Weiter legt die Colleon AG ihrer Zahlungserinnerung eine Aufstellung der erbrachten Leistungen bei. Darin finden sich zwei Positionen fr einen Dienstleistungsvertrag ber jeweils 29,99 Euro. Diese Dienstleistungsvertrge beziehen sich laut der Colleon AG auf Dienstleistungen des Onlineportals service-rundfunkbeitrag.de zur Abmeldung, nderungen, Neuanmeldung und/oder weiteres bei den Rundfunkanstalten Nach Erhalt dieser Mahnung berprfte meine Mandantin die ganze Angelegenheit und rief die von der Colleon AG benannte Internetseite service-rundfunkbeitrag.de auf. Dort wurden tatschlich alle Leistungen rund um den Rundfunkbeitrag angeboten. Die Seite ist mit Rundfunkbeitrag Online-Service berschrieben, und im Impressum findet sich die SSS-Software Special Service GmbH, Amselweg 40,56593 Horhausen als Betreiberin der Seite. Meine Mandantin konnte sich nicht daran erinnern, aber anscheinend hatte sie versehentlich nicht die Internetseite rundfunkbeitrag.de aufgerufen, sondern tatschlich die Seite service-rundfunkbeitrag.de der SSS-Software Special Service GmbH und dort ihre Daten eingegeben. Dies wollte sie nicht, aber jetzt sieht sie sich mit der Mahnung der Colleon AG konfrontiert. Was kann meine Mandantin nun tun? Wie kann sie gegen den kostenpflichtigen Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH, den sie eigentlich nie abschlieen wollte und dies offensichtlich nur versehentlich getan hat, rechtlich unternehmen? Anderer Fall: Mahnung der Culpa Inkasso GmbH (Verzugsalarm!) fr eine Forderung der SSS - Software Special Service GmbH In einem anderen Fall versuchte einer meiner Mandanten seine neue Bankverbindung fr den Rundfunkbeitrag mitzuteilen. Auch er wollte das ber die Seite rundfunkbeitrag.de vornehmen, geriet aber anscheinend ebenfalls versehentlich auf die Seite service-rundfunkbeitrag.de der SSS-Software Special Service GmbH. Das bemerkte er erst, als er eine Mahnung des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart erhielt. Die Mahnung war mit Verzugsalarm! und Letzte Mahnung bertitelt und stellte einen Gesamtbetrag in Hhe von 48,02 Euro zur Zahlung auf. Die Culpa Inkasso GmbH (Verzugsalarm!) gab an, dass sie im Auftrag der SSS-Software Special Service GmbH handele und bis zum in der Mahnung benannten Datum kein Zahlungseingang der Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH festgestellt werden konnte. Die Hauptforderung gab die Culpa Inkasso GmbH mit 29,99 Euro an, und addierte 8,03 Euro fr die Bankrcklastkosten hinzu, als auch Mahnkosten in Hhe von 10 Euro. Wie im ersten Fall wollte mein Mandant keinen kostenpflichtigen Vertrag zur Mitteilung der Bankverbindung an die Rundfunkanstalten eingehen. Stattdessen wollte er nur die kostenlose Seite der Rundfunkanstalten nutzen, um diese Daten zu bermitteln. Mglicherweise hatte ihn eine Google-Suche zu der Seite der SSS-Software Special Service GmbH gefhrt, und er hatte das versehentlich nicht bemerkt. Nun sieht er sich mit einem Mahnschreiben des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH konfrontiert. Was kann mein Mandant tun? Wie ist die rechtliche Situation in einem solchen Fall? Wenn Sie ein Mahnschreiben der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der SSS-Software Special Service GmbH geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, oder Ihnen die zugrundeliegende vertragliche Basis unbekannt ist, so sollte diesen Forderungen zunchst schriftlich widersprochen werden. Beschreiben Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben so ausfhrlich und genau wie mglich, warum die Forderungen Ihrer Ansicht nach unberechtigt sind. Diese Schilderung ist sehr wichtig, da das Inkassobro zunchst von einer berechtigten Forderung ausgeht.Durch den Widerspruch wirddem Inkassodienstleister mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der SSS-Software Special Service GmbH bestreiten und nicht mit der Forderung einverstanden sind. Das Inkassounternehmen hat dann die Mglichkeit, Rcksprache mit seinem Auftraggeber zu halten, und den Vorgang aufzuklren. Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunchst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprche sind spter nur schwer nachweisbar. Ich empfehle fr das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rckschein, sowie zustzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfgen Sie ber ein Faxgert oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatschlich erreicht. Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausfhrlichen Ratgeber rund um das Thema Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen knnen. Den Ratgeber finden Sie hier:Ratgeber Forderungswiderspruch Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet das Inkassounternehmen in seinem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH bestehen wrde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunchst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen beispielsweise dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH zu beweisen. Das Inkassobro kann dann den entsprechenden Vertragsnachweis bei der SSS-Software Special Service GmbH einfordern und an Sie weiterleiten. Anschlieend haben Sie die Mglichkeit, den Vertragsabschluss genau zu berprfen. Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der SSS-Software Special Service GmbH, so sollte das Inkassobro auch diese zunchst nachweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen im Regelfall immer voraus. Auch hierzu kann sich der Inkassodienstleister an seine Auftraggeberschaft wenden, sich die Rechnung vorlegen lassen, und diese schlielich an Sie weiterleiten. Sie knnen dann berprfen, wann welche Posten genau in Rechnung gestellt wurden, von wann die Rechnung ist, und an welche Adresse diese erging etc. In dem hier geschilderten ersten Fall schrieb die Colleon AG, dass meine Mandantin bereits per E-Mail eine Rechnung direkt von der SSS-Software Special Service GmbH erhalten habe. Diese E-Mail mit der Rechnung konnte meine Mandantin nicht finden, auch nicht im Spam-Ordner. Aus diesem Grund knnte die Colleon AG hier zunchst dazu aufgefordert werden, diese ursprngliche Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH zuzusenden, damit meine Mandantin die Rechnung berprfen kann. Erklrung des Widerrufs: Wenn es sich um einen fr Sie unbekannten Vertrag handelt, knnen Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den Widerruf des Vertragsschlusses erklren. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Mglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Beginn des Widerrufsrechts, welches in der Regel mit Erhalt einer ordnungsgemen Widerrufsbelehrung beginnt. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie mglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen sogar ein Jahr und 14 Tage lang mglich sein. Ausspruch der Anfechtung: Schlielich kann in derartigen Fllen immer auch geprft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtmlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Mglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Meine Mandanten gingen in den hier geschilderten Fllen davon aus, dass sie eine kostenlose Leistung direkt bei den Rundfunkanstalten ber rundfunkbeitrag.de bestellt hatten. Da dem nicht so war, unterlagen sie einem Irrtum. Dieser Irrtum lag darin begrndet, dass sie nur versehentlich auf die Internetseite der SSS - Software Special Service GmbH gekommen waren und dort eigentlich berhaupt keinen kostenpflichtigen Vertrag abschlieen wollten. Dementsprechend kann in einem solchen Fall geprft werden, ob der Vertrag mit der SSS - Software Special Service GmbH wegen Irrtums angefochten werden kann. Eine Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an, und die Kunden wrden so gestellt, als ob sie den Vertrag mit der SSS - Software Special Service GmbH nie eingegangen wren. Kostenlose Erstanfrage zur SSS-Software Special Service GmbH Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der SSS-Software Special Service GmbH oder der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklren knnen, oder die in Ihren Augen mglicherweise fehlerhaft ist, so knnen Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich berprfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhltnis und keine Gebhren. Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Flle im Bereich unbekannter Vertragsabschlsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten. Weitere Informationen zur Erstanfrage: Kontakt Kanzlei Hollweck Erstanfrage Gerne knnen Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der SSS-Software Special Service GmbH oder der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH (Verzugsalarm!) zur unverbindlichen berprfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken. Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage: Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. Welche Forderungen macht die SSS-Software Special Service GmbH gegen Sie geltend? Ist Ihnen ein Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH bekannt? Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt? Haben Sie die Forderungen schon bezahlt? Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen? Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen? Haben Sie diese Abbuchung rckgngig machen knnen? Haben Sie eine Mahnung von der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobro an Sie? Rechtsanwalt Thomas Hollweck Ihr Verbraucheranwalt in Berlin Weitere Links bersicht derBlog-Artikelder Kanzlei Hollweck Startseiteder Kanzlei Hollweck Wichtige Information zu diesem Artikel Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Wrdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck.Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollstndigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation knnen sich auch hier Fehler oder Unvollstndigkeiten eingeschlichen haben.Bei Fragen oder Anmerkungen zudiesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise imImpressumund um eineKontaktaufnahmemit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kmmern.
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