Ein neues Gesetz, welches in diesem Sommer eingeführt werden soll, bereitet nicht nur Hundebesitzern Kopfzerbrechen. Darin wird nicht nur vorgeschrieben, dass künftige Hundebesitzer einen „Hundeführerschein“ zu absolvieren haben, sondern auch, dass zusätzlich zur Hundesteuer auch eine Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner abgeschlossen werden muss. Doch erst die letzte geplante Neuerung sorgt für wirkliches Unverständnis. So ist vorgesehen, dass jedem Hund ein Chip implantiert werden soll. Dieser wird, ähnlich einer Impfung, gespritzt und enthält eine 15-stellige Nummer, unter welcher der Hund in einem Zentralregister erfasst werden soll. Dadurch kann der Hund in einem Notfall per Lesegerät schnell identifiziert werden. Die Frage, welche sich nun jedoch vielen Menschen stellt, ist, ob dies wirklich einen derart großen Nutzen hat, oder ob es sich hierbei nicht vielmehr um den Versuch handelt, eine flächendeckende Zwangsverchippung an Hunden zu testen und ob die Vierbeiner dabei als Testversion für Menschen dienen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass es nicht umsonst heißt, dass man den Anfängen wehren soll. Denn wer in einer Demokratie beginnt einzuschlafen, braucht sich nicht zu wundern, wenn er eines Tages in einer Diktatur wieder erwacht.In der Schweiz werden Hunde bereits unter Zwang mit einem Chip versehen. Was passiert, wenn der Hundebesitzer sich weigert, ist für den Hund Tosca dokumentiert worden. Die Dokumentation (Tosca - Die wahre Geschichte eines zwangsgechipten Hundes; ca. 15 Min.) befindet sich unter Media -> Videos.
Das Halten und Zchten von Hunden wird gesetzlich durch die Tierschutz- Hundeverordnung geregelt, die vom Gesetzgeber verbessert wurde. Die nderungen treten zeitlich gestaffelt in Kraft. Hier sind die wichtigen Vorschriften zusammengefasst, die ab 01.0
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