Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“

Bundesministerium für Bildung und Forschung Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ Vom 28. Februar 2023 Die Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28. November 2019 (BAnz AT 16.01.2020 B6), die durch die Bekanntmachung vom [] Der Beitrag Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ erschien zuerst auf Diebewertung.

zum Artikel gehen

Elektromobilität fördern VW e-Up

AWO-Psychiatriezentrum 02/11/2023 Tiana Sabrina Hońk

zum Artikel gehen

EU

Europa soll wettbewerbsfähiger gegenüber den USA sowie China – und dabei auch die Wirtschaft grüner, also nachhaltiger, werden lassen. Dahingehend präsentiert die EU-Kommission heute in Brüssel zwei Schlüsselvorhaben in Form zweier Gesetzesvorschläge. Bei

zum Artikel gehen

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 5 der Anlage hinsichtlich der Berechnung der Leistungsmenge und der Übergangsregelung

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 5 der Anlage hinsichtlich der Berechnung der Leistungsmenge und der Übergangsregelung V

zum Artikel gehen

Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderungen in den §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 136b Absatz 5 Satz 6 des Fünften Buches Sozial

Bundesministerium für Gesundheit Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderungen in den §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 136b Absatz 5

zum Artikel gehen

GO-INNO Förderprogramm Bis zu 27.500 € nicht rückzahlbare Fördergelder für KMUs !

Sichern Sie sich jetzt Fördermittel für Ihr Innovationsprojekt. Bis zu 27.500€ für KMU´s – „go-inno“ Durch die Autorisierung von Kurt Birtel sind seine Beratungsleistungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie förderfähig.go-innovativ

zum Artikel gehen