Eine gegen die Zwischenentscheidung des Sozialgerichts über die Ablehnung des Kammervorsitzenden gerichtete Verfassungsbeschwerde ist bereits deshalb unzulässig, weil ihr der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht. Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz
In einer am Dienstag, dem 18.10.2022 veröffentlichten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass Deutschland nicht ausreichend gegen Racial Profiling vorgeht. Unter anderem hat das Gericht auf die Notwendigke
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