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Anwalt Ausländerrecht Stuttgart (Baden-Württemberg) - soforthilfe bei Familienzusammenführung mit einem Ausländer, Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis), Einbürgerung, Arbeitserlaubnis. Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland? Wir helfen Ihnen weiter.

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Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten

Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbei

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Aufenthaltstitel verlängern

Bei befristeten Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis) ist es zu empfehlen, sich frühzeitig um die Verlängerung zu kümmern. Am besten notieren Sie 2 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Kalender unter Rubrik ganz wichtig, dass der Aufenth

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Schengen-Visum

Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist. Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus

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Aufenthaltstitel verloren

Der Grund für den Verlust eines Aufenthaltstitels kann unterschiedlichen Ursprungs sein. In bestimmten Situationen erlischt der Aufenthaltstitel, wenn der Ausländer ausreist und nicht innerhalb von 6 Monaten wieder eingereist ist. Ein Ausländer kann den

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Einreisesperre Schengen-Staaten

In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen. Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein. Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen. Solange diese Eintragung darin vorhanden

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Aufenthaltstitel unbefristet

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist eine Niederlassungserlaubnis unbefristet und daher sehr attraktiv. Die Voraussetzungen für die Erteilung des unbefristeten Aufenthaltstitels sind gesetzlich geregelt (§ 9 Aufenthaltsgesetz). Dabei gibt es neben

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Was ist eine Blue Card oder Blaue Karte EU?

Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es seit dem 01. August 2012. Sie ermöglicht den ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Beschäftigung. Wichtig ist die Einkommensgrenze von Brutto 44.800 Euro jährlich. Wobei dies

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