Der Schwerpunkt liegt bei uns in der Begutachtung von Unfallschäden (Unfallgutachten).Außerdem haben wir langjährige Erfahrung im Bereich Fahrzeug Bewertung.
Bis zu 750 Schaden ist es ein Bagatellschaden und somit ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei Unsicherheit, ob ein Bagatellschaden (bis 750) vorliegt, rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne, selbstverstndlich kostenlos. Gehen Sie nicht auf Vorsc
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht als Geschdigter einen freien und unabhngigen KfZ-Sachverstndigen bzw. einen KfZ-Gutachter zu whlen, um den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls rufen Sie unser Gutachterbro einfach unter der oben genannten Mobilnummer an. Der Gutachter kommt entweder zum Unfallort bzw. zum jetzigen Standort des Fahrzeugs oder Ihr Wagen ist noch soweit fahrtchtig, d
Als Geschdigter steht Ihnen ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu, um eine "Waffengleichheit" zwischen Ihnen und der gegnerischen Partei zu schaffen.
Es kommt immer wieder vor, dass die Versicherung des Schdigers versucht Kontakt aufzunehmen, um den Schaden durch geschicktes Lenken zu minimieren. Ein freundlicher Sachbearbeiter ruft an und erklrt Ihnen dass ein Kostenvoranschlag doch ausreichen wrd