1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II;

1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II; Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt Bayreuth Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II 1. Änderung Bebaungsplan Hohbaumweg II — Planzeichnung und Festsetzungen 1. Änderung Bebauungsplan Hohbaumweg II — Begründung gem. § 9 Abs.8 BauGB Der Beitrag 1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II; erschien zuerst auf Ahorntal.

zum Artikel gehen

Bekanntmachung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Am Eulenberg der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt / OT Beyernaumburg

Bekanntmachung-Bebauungsplan-Am-Eulenberg-2023Herunterladen Der Beitrag Bekanntmachung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Am Eulenberg der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt / OT Beyernaumburg erschien zuerst auf Stadt Allstedt.

zum Artikel gehen

Änderung der Landesbauordnung

Zum 1. Januar 2024 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Beispielsweise werden bei den Abstandsflächen Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien,

zum Artikel gehen

Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Zum 01.08.2024 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (kurz: Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) in Kraft. Ab diesem Datum kann die gewünschte Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt münd

zum Artikel gehen

2. Änderung der Landesbauordnung NRW 2018 zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 wird das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft treten. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Das Gesetz erfährt u.a. wesentliche Neuerungen in folgenden Bereichen: 1. Abstandsfl

zum Artikel gehen

Stellungnahme der Fachgruppe der Frauenärzt*innen im AKF zu dem Beschluss des G-BA zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien

Wir begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien bzgl. der Streichung des Delegationsvorbehaltes. In der Vergangenheit ließen die rechtlichen Regelungen bzgl. einer Kooperation zwischen Frauenärzt*inne

zum Artikel gehen