14 mio. € rettete die Beneke AG für Anleger

Tausende von Anlegern geschlossener Fonds (vornehmlich Schiffsbeteiligungen) sind zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Insolvenzverwalter berufen sich bei Ihren Forderungen auf den § 172 des HGBs. Diese Forderung wird oft den Erben präsentiert, die natürlich den Sachverhalt und die Berechtigung nicht prüfen können. Nach unseren Erfahrungen in den vergangenen 3 Jahren zahlen 60 % der ermittelten Anleger, die unter Androhung von Klagen geforderten Beträge – oft Summen bis 50.000 €. Die Beneke AG weist seit Jahren auf Möglichkeiten des Widerspruchs hin und hat auch geeignete Rechtsanwälte zur Interessenvertretung benannt. Leider ist dieses Angebot der Beneke AG wenig bekannt bzw. wird nicht hinreichend genutzt. Der bisherige Erfolg des Widerspruchs gegen die Forderungen der Insolvenzverwalter auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen war für die Anleger jedoch sehr erfolgreich. Ca. 14.000.000 € an Forderungen konnten durch Widerspruch, gerichtliche Verfahren und Vergleiche für die Anleger erstritten bzw. eingespart werden. Auch in Zukunft bietet die Interessengemeinschaft Fonds e.V. mit Unterstützung der Beneke GmbH allen betroffenen Anlegern diesen erfolgreichen Service. Auf vielfachen Wunsch der Mitglieder hat die IGFe.V. jetzt neu die Initiative LV-Widerruf gestartet. Diese kostenfreie Überprüfung bestehender Lebensversicherungen bieten wir allen Versicherten an. Obwohl hunderte BGH-Urteile zu Gunsten der Versicherten gesprochen wurden, ist der Widerspruch ohne Rechtsschutz-Versicherung risikobehaftet und unsicher gewesen. Wir bieten die kostenfreie Überprüfung laufender Verträge an. Der Kunde geht kein Kostenrisiko ein, da bei einem Widerruf der Fachanwalt und der Gutachter auf Erfolgsbasis arbeiten. Von der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sind viele Millionen Lebensversicherungen (Beginn 1991 – 2007) betroffen.

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