Fall: Das Bundessozialgericht hat im Verfahren Az. B 11 AL 5/15 R klargestellt, dass eine Abfindung nach § 1a KSchG nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach dem SGB III zu führen vermag. Mit § 1a KSchG hat der Bundesgesetzgeber eine Regelung geschaffen, dass ein Arbeitnehmer für das Hinnehmen
Mit § 1a KSchG hat der Bundesgesetzgeber eine Regelung in der Form geschaffen, dass ein Arbeitnehmer für das Hinnehmen einer Kündigung unter den in § 1a KSchG genannten Voraussetzungen - ohne dass es der Anrufung der Arbeitsgerichte bedarf - einen Anspruc
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