Ableitung von Konsumverhalten aus THC und THC-COOH Werten: Alle Studien veraltet laut Universität Mainz

Ein immer wiederkehrender Klassiker im Fahrerlaubnisrecht und im Bugeldrecht sind Fragestellungen um die Aussagekraft bestimmter THC und THC COOH Werte. Hierzu gibt es diverse Studien. Manche lter, manche neuer. Alle leiden unter dem gleichen Fehler: Es wird in diesen Studien den Probanden nicht soviel THC verabreicht, wie bei den heutzutage zum Teil sehr starken Cannabis-Sorten pro Konsum durch die normalen Konsumenten konsumiert wird. Logisch, dass man diese Studien auf ihren Aussagegehalt prfen sollte. Man bewertet also bestimmte Lebenssachverhalte infolge von Studienergebnissen, die so wegen stark unterschiedlicher Variablen nicht einfach bertragen werden drfen. Einer meiner Mandanten wurde im Verkehr unter Wirkung von THC (5,4 ng/ml) erwischt. Der THC COOH Wert betrug 110 ng/ml. Es geht im Bugeldverfahren um die Frage zumindest des Vorsatzes und der Fahrlssigkeit und der Abgrenzung zwischen diesen Ausprgungen des subjektiven Tatbestandes. Hierzu fhrte ich aus: "Ein Festhalten an Erkenntnissen bzgl der Abbauzeit von THC wie etwa in der 1. und 2. Maastricht Studie ist nicht mehr ohne weiteres mglich. Bei diesen wurden den Probanden 17 bzw. 34 Milligramm THC verarbreicht. Gesetzt den Fall, ein Betroffener konsumiert einen Joint, der 1 Gramm hochwertiges Gras mit einem Wirkstoffanteil von 20 % THC enthlt. Dann wrde dieser Joint 200 Milligramm THC enthalten. Dieser Umstand wiederum wirkt sich kausal erheblich auch auf das Zeitfenster aus, in dem ein Wert wie 5,4 ng/ml THC gemessen werden kann. So ein Wert ist bei den heutigen THC Gehalten auch noch nach weit ber 24 Stunden denkbar und damit verbietet sich jeglicher Automatismus, mit dem aus einem THC Gehalt wie hier auf eine vorstzliche oder fahrlssige Begehungsweise geschlossen wird. Auerdem ist der Begriff engfristig juristsch sehr unscharf. Mir sind jedenfalls keine empirisch belegbaren Daten bekannt, nach denen engfristig mit wenigen Stunden und damit mit Vorsatz gleichzusetzen ist. Hier ist eine flexiblere Betrachtungsweise angezeigt, die die hheren THC Gehalten des Cannabis mit in die Beurteilung des Sachverhalts einbezieht. Im Zweifel ist nur die fahrlssige Begehungsweise sicher nachgewiesen und dafr spricht hier einiges. Die Wirkstoffgehalte von THC sind zwischen 2006 und 2014 stark gestiegen und haben sich seitdem auf hohem Niveau stabilisiert (Quelle: Europischer Drogenbericht, S. 23: https://www.dbdd.de/fileadmin/user_upload_dbdd/05_Publikationen/PDFs/EDR-2017_DE.pdf) Die gemessenen THC Werte im Drogenbericht erreichen 28 % bei Haschisch und 22 % bei Cannabis in der Spitze (a.a.O. S.21). Unterstellt man etwa, dass die o.g. 200 mg THC komplett aufgenommen werden, so wren im Vergleich zu den Maastricht Studien ca 12 mal so viel THC (im Vergleich zu 17 mg THC) bzw. ca 6 mal so viel Thc (im Vergleich zu 34 mg/THC) verarbeicht worden. Es liegt nahe, dass dies sich erheblich auf die Frage auswirken muss, welcher THC Wert denn nun noch fr einen Vorsatz sprechen soll. Es drfte schwierig sein, diese Frage ohne ein Sachverstndigengutachten zu beantworten. Sofern dieses Ihrer Meinung nach erforderlich ist und der Fall nicht so entschieden werden kann, wird hflich um Mitteilung gebeten. Selbst wenn nur 50 und 100 mg THC aufgenommen worden wren, knnte man die Maastricht-Studien nicht mehr ohne weiteres als wissenschaftlichen Nachweis dafr heranziehen, dass der hier nachgewiesene THC Wert tatschlich den engfristigen Konsum beweist. Ich bitte zudem um eine Definition des Wortes engfristig. Wenn ein Joint Haschischl enthielt, wren sogar THC Gehalte von 40 70 % im l bei guter Qualitt zu erwarten (vgl Krner/Patzak/Volkmer: BtMG Kommentar, S. 1710, RN 18). Bei sehr guter Qualitt 70 % und mehr. Es erscheint zweifelhaft, dass sich die im Vergleich zu den genannten Studien stark nach oben vernderte Menge an THC nicht auf die maximale Nachweisdauer auswirken soll. Ein derartiger Kausalittsausschlu drfte methodischen Bedenken begegnen und nicht haltbar sein. Mir sind keine Studien bekannt, bei denen hhere, den heutigen realistischen durchschnittlichen Wirkstoffgehalten von Cannabis entsprechenden THC Mengen verabreicht worden sind. So betrachtet haben die Maastricht Studien nur eine eingeschrnkte Aussagekraft. Anderenfalls msste man unterstellen, dass hhere THC-Gaben keine Auswirkungen auf die zeitliche Nachweisbarkeit im Sinne der o.g. Studien htten. Die Parameter, die weder ich noch Sie bestimmen knnen, sind: Wirkstoffgehalt des konsumierten Cannabis, Menge des Cannabis, aufgenommene THC Menge mittels Inhalation. Ihr Rckgriff auf Studien, die auf diese Fragen keine Antwort geben, berzeugt mich nicht. Ich wsste auch nicht, wie man diese Studien dynamisch anpassen sollte. Es ist bei einer 6 12 fachen Dosissteigerung jedenfalls von einer erheblich lngeren Zeitspanne auszugehen, bei der ein THC Wert von 5,4 ng/ml THC gemessen werden kann. Wie lang diese ist, wissen wir nicht. Ich gehe mindestens von 48 72 Stunden aus." Hierauf forderte das Gericht ein rechtsmedizinisches Gutachten bei der Universitt Mainz an. Dieses liest sich wie folgt: "Sachverhalt: Gem der Vorgeschichte (BI. 1 - 6 d. Akte) befuhr am 23.07.2018 gegen 07:45 Uhreine Polizeistreife in Bad K. Richtung A - Strae Bereits im ersten Teil seiein in gleicher Richtung vorausfahrender Motorroller aufgefallen, dessen geschtzte Geschwindigkeit etwa 60 -70 km/h betragen htte. Mit Erreichen der Einmndung R-Strae habe der Streifenwagen unter deutlich beschleunigter Geschwindigkeit (ca.70 - 80 km/h) aufschlieen knnen. Nachdem der Motorroller in die W-Strae eingebogen war, konnte er kurz vor der Kreuzung zur S - Strae angehaltenund der Fahrer, Herr L. , einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen der berprfung seiner Verkehrstchtigkeit seien Hinweise auf Betubungsmittelkonsum erhalten worden. So habe Herr L. deutlich eingetrbte,gertete Bindehute aufgewiesen. Zudem zeigte er ein deutliches Lidflattern beigeschlossenen Augen sowie auch ein hochfrequentes Zittern der Fingerkuppen beiausgestreckten Armen. Er sei sehr unsicher beim Ein-Bein-Steh-Test gewesen, sodass er beim Stand auf dem linken Bein, das rechte mehrfach absetzen musste. Herr L. wurde im weiteren Verlauf zur Polizeidienststelle verbracht. Ein dort durchgefhrter Urin-Schnelltest fiel positiv fr THC aus. Um 09:10 Uhr wurde danndurch den Arzt, Herrn Dr. H., eine Blutprobe (Klebezettel-Nr. XYZ) bei ihm entnommen. Die toxikologische Untersuchung der Blutprobe (Tox-Befund XYZ,T vom 30.08.2018; Bl. 8 - 9 d. Akte) belegte eine Aufnahme von Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Wirkstoff von Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana). THC lag in der Blutprobe in einer Serumkonzentration von 5,4 ng/mLvor. Auch konnte dessen gleichfalls pharmakologisch aktives Stoffwechselprodukt Hydroxy--THC in einer Blutserumkonzentration von 4,0 ng/mL festgestellt werden. DieKonzentration des THC-Hauptstoffwechselprodukts THC-Carbonsure im Blutserumbetrug 110 ng/mL. Diese Befunde wiesen auf eine engfristige Cannabisaufnahrnehin. Ein Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt war daher anzunehmen. Im rztlichen Untersuchungsbericht (BI. 7 d. Akte) wurden folgende Aufflligkeitenvermerkt: Befund: Konvergenzreaktion: Gestrt Romberg-Steh-Test: Lidflattern Einbein-Steh-Probe: Sicher, "Zittern" Diagnose: Beeinflussung durch Alkohol, Drogen, Medikamente: Gering Die weiteren Parameter waren unauffllig bzw. die entsprechenden Tests warennicht durchgefhrt worden. Mit Ausfertigung vom 20.11.2018 erging dann ein Bugeldbescheid aufgrund einerOrdnungswidrigkeit gem 24a Abs. 2 (BI. 23- 31 d. Akte). Gegen diesen legteHerr L. ber seinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Schller, Einspruch ein. Zur Begrndung fhrt Herr Schller in seinem Schreiben vom29.01.2019 sinngem folgendes aus,(61. 48 -50 d. Akte): Ein Festhalten an Erkenntnissen bezglich der Abbauzeit von THC, wie etwa in der#xA0;1. und 2. "Maastricht-Studie", sei nicht mehr ohne weiteres mglich. In diesenStudien sei den Probanden 17 bzw. 34 mg THC verabreicht worden, whrendheutzutage hochwertiges Marihuana einen Wirkstoffgehalt von 20 % THC,entsprechend 200 mg THC pro 1 g, enthalten wrde. Die Wirkstoffgehalte seienzwischen 2006 und 2014 stark gestiegen und htten sich seitdem stabilisiert(Europischer Drogenbericht 2017, S. 23), Der THC-Gehalt von Cannabis wrde inder Spitze 28 % bei Haschisch und 22 % bei Cannabis-Kraut erreichen(Europischer Drogenbericht 2017, S. 21). Haschischl enthalte bei guter Qualittsogar noch hhere THC-Konzentrationen von 40 - 70 %, bei sehr guter Qualitt 70 %und mehr (Krner/Patzak/Volkmer BtMG Kommentar, S. 1710, RN 18). Wrde man nun unterstellen, dass 200 mg THC aufgenommen wurden, so wre diesverglichen mit den Maastricht-Studien ca. 12-mal so viel THC (im Vergleich zu 17 mgTHC) bzw. ca. 6-mal so viel THC (im Vergleich zu 34 mg THC). Dieser Umstandsollte sich auf das Zeitfenster auswirken, in dem ein Wert von 5,4 ng/mL THCgemessen werden knnte. Seines Erachtens sei der Wert bei den heutigen THC-Gehalten auch noch nach weit ber 24 Stunden denkbar, weshalb sich jeglicherAutomatismus, mit dem auf eine vorstzliche Begehungsweise geschlossen wird,verbieten wrde. Vielmehr sei bei einer 6 - 12 fachen Dosissteigerung eine erheblichlngere Zeitspanne anzunehmen, bei der ein THC Wert von 5,4 ng/mL THCgemessen werden knnte, wobei nach seiner persnlichen Einschtzung 48 - 72Stunden in Betracht kmen. Darber hinaus seien keine Studien bekannt, bei denen hhere, den heutigen durchschnittlichen Wirkstoffgehalten von Cannabis entsprechende THC-Dosenverabreicht wurden. So betrachtet htten die "Maastricht-Studien" nur eingeschrnkteAussagekraft bzw. man msste unterstellen, dass hhere THC-Gaben keineAuswirkungen auf die zeitliche Nachweisbarkeit htten. berdies seien weder der Wirkstoffgehalt des konsumierten Cannabis, die Menge des Cannabis, noch diemittels Inhalation aufgenommene THC-Menge bekannt. Ferner sei der Begriff "engfristig" juristisch unscharf. Es seien keine empirisch belegbaren Daten bekannt, nach denen "engfristig" mit "wenigen Stunden" und damitmit "Vorsatz" gleichzusetzen wre. Es sei hier eine flexiblere Betrachtungsweiseangezeigt, die die hheren THC-Gehalte des Cannabis mit in die Beurteilung desSachverhalts mit einbeziehen sollte. Selbst wenn "nur" 50 oder 100 mg THCaufgenommen worden wren, knnte man die "Maastricht-Studien" nicht mehr ohneweiteres als wissenschaftlichen Nachweis dafr heranziehen, dass dernachgewiesene THC Wert tatschlich den "engfristigen" Konsum beweisen wrdeund welcher THC-Wert noch fr einen Vorsatz sprechen knne, wobei hier auch derBegriff "engfristig" zu definieren wre. Im Zweifel sei nur die fahrlssige Begehungsweise belegt. Gutachtliche Stellungnahme Bei Herrn L. lag zum Blutentnahmezeitpunkt am 23.07.2018 um 09:10 Uhr eineTHC-Serumkonzentration von 5,4 ng/mL vor. Hydroxy-THC konnte in einerBlutserumkonzentration von 4,0 ng/mL festgestellt werden. Die Serumkonzentrationan THC-Carbonsure betrug 110 ng/mL. In einer von Huestis et al. verffentlichten Studie rauchten Probanden einmalig Marihuana-Zigaretten mit einem THC-Gehalt von jeweils 15,8 bzw. 33,8 mg proZigarette (Literatur 1). Die Blutplasmaspiegel an THC sowie dessen Stoffwechselprodukten Hydroxy-THC und THC-Carbonsure wurden unmittelbar ab Rauchbeginngemessen. Die THC-Konzentration stieg unmittelbar nach Rauchbeginn steil an,wobei die Maximalkonzentration noch whrend des Rauchens erreicht wurde, fieldann aber sehr rasch auf niedrige Werte ab. Einen hnlichen zeitlichen Verlaufzeigte die Hydroxy-THC-Serumkonzentration. Die maximalen Konzentrationen an THC-Carbonsure wurden nach 0,5 bis 4 Stunden erreicht. Auch in den Untersuchungen von Ramaekers et al. ("Maastricht-Studien") wurden ganz analogeErgebnisse erhalten (Literatur 2, 3).Blutserumkonzentrationen an THC und dessen Metaboliten, die mit den bei Herrn L.festgestellten Werten vergleichbar sind, wurden in der Studie von Huestis et al.im Zeitraum von ca. 2 - 3 Stunden nach Konsum erreicht. Es ist allerdings zubercksichtigen, dass bei der Eliminationskinetik von Betubungsmitteln ausgeprgteinter- und intraindividuelle Unterschiede bestehen. Eine exakte,#xA0; d.h. genaueEingrenzung des Konsumzeitpunkts anhand von Blutkonzentrationswerten ist daherprinzipiell vllig unmglich. Es knnen vielmehr grundstzlich nur Zeitintervalleangegeben werden. Im betrachteten Fall wre fr den Konsum eine Zeitspanne vonetwa 2 - 4 Stunden vor der Blutentnahme als am wahrscheinlichsten anzusehen. Gleichwohl knnen gem Untersuchungen von Skopp et al. und Karschner et al beichronischen Konsumenten erhhte THC-Spiegel auch noch lngere Zeit nachKonsum vorliegen (Literatur 4 - 5). Insbesondere in der Studie von Karschner wurdebei Personen, die tglich 1 - 8 "Joints" bzw. "Blunts" konsumiert hatten, noch am 4. Tag nach dem letzten Cannabis-Konsum THC-Plasma-Konzentrationen von 0 -7,5 ng/mL (Median 1,3 ng/mL) gefunden. Die THC-Carbonsure-Konzentrationenlagen am 3. Tag im Bereich 6,3 - 111 ng/mL (Median 18,1 ng/mL). Es wre somit unter der Annahme eines eheblichen chronischen Cannabismissbrauchs nichtauszuschlieen, dass der Konsum auch zu einem frheren Zeitpunkt erfolgt seinknnte, bis etwa maximal ca. 3 - 4 Tage vor der Blutentnahme. Nun ist es tatschlich so, dass der THC-Gehalt in aktuell gehandelten Cannabisprodukten erheblich hher ist, als dies in den genannten kontrollierten pharmakokinetischen Studien von Huestis et al. und Ramaekers et al. der Fall war. Kontrollierte pharmakokinetische Untersuchungen unter Verabreichung sehr hoher THC-Dosen,beispielsweise zwischen 100 und 200 mg, existieren jedoch nicht und sind auch ausethischen Grnden in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da das lntoxikations-Risikofr die Probanden einfach zu hoch wre. Insofern gibt es auch keine publizierenDaten darber, zu welchem Zeitpunkt nach dem Konsum einer sehr hohen THC-Dosis ein Konzentrationswert in der Hhe von ca. 5,4 ng/mL zu erwarten wre. DerGedanke, dass nach Aufnahme einer hheren Dosis ein solcher Wert spter erreichtwird, als nach einer entsprechend geringeren Menge, ist aber plausibel und insofernganz grundstzlich nicht von der Hand zu weisen. Gewisse Anhaltspunkte zurKlrung dieser Frage, knnen vorlufige Ergebnisse einer aktuell im Institut frRechtsmedizin Mainz durchgefhrten Doktorarbeit liefern. In Rahmen dieserDissertation werden Patienten untersucht, die mit verschiedenen THC-haltigenArzneimitteln, wie insbesondere auch mit wirkstoffreichem Medizinalhanf, behandelt werden. Bei einem der Patienten konnte nach tglichem Rauchen von 1 g Bedrobinol (THC-Gehalt 13,5 %), entsprechend einer Dosis von insgesamt 135 mg THC, ca. 3,5Stunden nach der letzten Inhalation eine Blutserumkonzentration an THC von 3,8ng/mL festgestellt werden. Ca. 2 Stunden nach Rauchen von insgesamt 1,2 gBedrobinol (THC-Gehalt 13,5%), entsprechend einer Dosis von insgesamt 162 mgTHC, lag eine Blutserumkonzentration an THC von 4,6 ng/mL vor (Publikation inVorbereitung). Diese Konzentrationen liegen im Bereich des bei Herrn L.festgestellten THC-Wertes von 5,4 ng/mL bzw. sogar noch etwas darunter. Ein THC-Blutserumspiegel dieser Grenordnung ist also durchaus auch relativ kurze Zeitnach Konsum von sehr wirkstoffreichem Cannabismaterial mglich. Der Konsumzeitpunkt mu also nicht zwangslufig sehr viel lnger zurck liegen. Von wesentlicher Bedeutung ist aber, dass die zum Blutentnahrnezeitpunkt bei Herrn L.festgestellte THC-Blutserumkonzentration von 5,4 ng/mL eine Hhe aufweist,bei der eine Cannabiswirkung 'anzunehmen ist. So ergaben beispielsweise dieUntersuchungen von Ramaekers et al. (Literatur 2), dass 75 - 90 % der Testpersonen bei THC-Blutserumkonzentrationen zwischen 5 und 10 ng/mL Beeintrchtigungen in drei, verschiedenen psychomotorischen Leistungstests zeigten. Es istsomit naheliegend, einen gewissen, wie stark auch immer ausgeprgten,Cannabiseinfluss zum Zeitpunkt der Blutentnahme um 09:10 Uhr und somit zwangslufig auchbei der vorangegangenen Verkehrskontrolle gegen 07:45 Uhr bei Herrn L. anzunehmen. bereinstimmend dazu erweckte Herr L. den ermittelnden Polizeibeamten gegenber auch den Eindruck, dass er unter Betubungsmitteleinflussstehen wrde. Insbesondere aber bei der spteren rztlichen Untersuchung zeigteHerr L. Rauschmittel-typische Beeintrchtigungen. So sei die Konvergenzreaktionseiner Augen gestrt gewesen. Beim Romberg-Steh-Test zeigte sich Lidflattern undbei der Einbein-Steh-Probe ein Zittern. Die gestrte Konvergenzreaktion der Augenist zwanglos als verkehrsmedizinisch relevantes als Zeichen einer akutenBeeinflussung durch Cannabis aufzufassen. Eine gestrte Konvergenzreaktion istAusdruck einer Fixationsstrung der Augen. Eine ungestrte Fixationsfhigkeit istjedoch unabdinglich fr die Betrachtung von Objekten in der Nhe, ohne dabei eineDoppelbildwahrnehmung auszulsen. Es liegt hier somit eine verkehrsrelevanteEinschrnkung seiner psycho-physischen Leistungsfhigkeit vor. Auch das Lidflatternbeim Romberg-Test spricht fr eine solche Beeintrchtigung. Insofern erscheint auchdie abschlieende rztliche Diagnose einer geringen Drogenbeeinflussung bei Herrn L. konsistent. In Hinblick auf die Frage, ob der Cannabiseinfluss zum Blutentnahme- und Vorfallszeitpunkt fr Herrn L. selbst erkennbar gewesen seinkann, gibt es keinen Grund zur Annahme, warum dies nicht der Fall gewesen seinsollte, abgesehen man wrde eine ausgeprgte Toleranzentwicklung infolgechronischen Cannabismissbrauchs voraussetzten. berdies sei darauf, hingewiesen,dass ein Konsument nach der Aufnahme einer vvirkstoffreichen Cannabissorte einewesentlich strkere Wirkung erfhrt, als nach Genuss eines entsprechend THC-rmeren Produkts. Folglich muss er auch damit rechnen, dass bei einer erheblichhheren Aufnahmedosis der Wirkstoff sehr viel lnger im Krper verbleibt. ... 1. M.A. Huestis, J.E. Henningfield, E.J. Cone: Blood Cannabinoids.1 Absorption of THC and Formation of 11-OH-THC and THCCOOH During and After Smoking Marijuana. J. Anal. Toxicol. 16 (1992), 276- 282 2. J.G. Ramaekers, M.R. Moeller, P. van Ruitenbeek, E.L. Theunissen, E. Schneider, G. Kauert Cognition andmotor control as a function of Delta9-THC concentration in serum and oral fluid: Limits of impairment. DrugAlcohol Depend 85 (2006), 114- 122 3. J.G. Ramaekers, G. Kauert, E.L. Theunissen, S. W. Toennes, M.R. Moeller Neurocognitive performanceduring acute THC intoxication in heavy and occasional cannabis users. J. Psychopharmacol. 23 (2009), 266 -277 4. G. Skopp, B. Richter, L. Ptsch: Cannabinoidbefunde im Serum 24 bis 48 Stunden nach Rauchkonsum. Arch.Kriminol. 212 (2003), 83- 95 5. E.L. Karschner, E. W. Schwilke, R.H. Lowe, WD. Darwin, R.I. Heming, J.L. Cadet, MA. Huestis: Implicationsof plasma Delta-9-tetrahydrocannabinol, 11-hydroxy-THC, and 11-nor-9-carboxy-THC concentrations inchronic cannabis smokers. J. Anal. Toxicol. 33 (2009), 469 - 77 " Was lernen wir hieraus? Dieses Gutachten enthlt eine wichtige Kernaussage: Es wird ausgefhrt, dass keine Studien vorliegen, bei denen soviel THC gegeben wird, wie heute hufig konsumiert wird. Das bedeutet, dass man zunchst bei der Frage, ob Vorsatz oder Fahrlssigkeit im Bugeldverfahren vorlagen, sehr genau prfen muss. Hufig wird man die vorstzliche Begehungsweise damit ausschlieen knnen. Es ist in diesem Zusammenhang nochmals mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass man keine Einbein-Tests, 30 Sekunden Zhl-Tests, Linienlaufen und dergleichen mitmachen muss. Lassen Sie das also. Machen Sie es trotzdem mit, wird man in der Regel etwas negatives daraus ableiten. Konkret dann die Wirkung des THC. Das eigentlich spannende an der Aussage der Gutachter ist jedoch die Erkenntnis, dass alle Studien, auf die sich Behrden und MPU-Begutachtungsstellen so gerne berufen, um vorschnell den gelegentlichen oder gar regelmigen Konsum von Cannabis anhand des THC COOH Wertes zu bejahen, veraltet sind. Keine dieser Studien drfte dem Grunde nach mehr zur Bestimmung des gelegentlichen Konsums ber den THC COOH Wert herangezogen werden, weil die entsprechenden Studien nicht mehr zeitgem sind im Hinblick auf die nunmehr hheren Wirkstoffgehalte. Sehr wichtig drfte diese Erkenntnis auch bei der Frage sein, welcher THC COOH Wert sich noch mit einem Einmalkonsum von Cannabis erklren lsst. Und fr die Frage, ob die Grenze zwischen dem gelegentlichen und dem regelmigen Konsum nicht auch deutlich verschoben werden muss. Und diese Unterteilung ist nicht nur fr die Frage entscheidend, ob nur ein rztliches Gutachten oder doch eine MPU angeordnet wird... In MPU Gutachten werden diese alten Studien oft herangezogen, um eine angebliche falsche Aussage des Betroffenen (Konsummuster passt nicht zur Aussage) fr ein negatives Ergebnis heranzuziehen. "Der Mandant hatte nicht die notwendige Offenheit. Seine Angaben passen nicht mit (den veralteten, von uns aus Bequemlichkeit verwendeten alten) Studien zusammen. Das Gutachten muss daher negativ ausfallen." So liest sich das dann sehr oft. Ich helfe Ihnen gerne, solche Fehler aufzudecken und zu beheben.

zum Artikel gehen

PIMA Erfurt erfindet neuen Grenzwert für die Annahme des regelmäßigen Konsums von Cannabis ein: 67,8 ng / ml THC COOH oder mehr. PIMA Erfurt also bitte meiden.

Wenn man jeden Tag sogenannte "fachrztlichen Gutachten" zur Konsummusteranalyse auf dem Tisch hat, dann wundert sich ber gar nichts mehr. Normalerweise ist eigentlich immer der TV Sd ganz weit vorne, wenn es darum geht, die teilweise unteri

zum Artikel gehen

Universität Texas kann sich einen Schüleraustausch mit Bad Königshofen vorstellen

Vor einem Monat war eine 27-köpfige Delegation aus Bad Königshofen in der Partnerstadt Arlington/Texas. Unter anderem besuchte man an der Universität Texas ein Seminar mit dem Thema "Deutsche Kultur in der Welt". Hier unterrichtet Barbara Berthold, stellv

zum Artikel gehen

Vision Dialog: Erfolgreiche Premiere der Asseco-Kundenkonferenz in Mainz

Vom 12. bis zum 13. November fand das erste Asseco-Kundenevent in Mainz statt – und begeisterte mit KI-Innovationen und APplus 7.0.

zum Artikel gehen

Angeschlagen / Kommentar von Tobias Goldbrunner zu Markus Söder

Allgemeine Zeitung Mainz [Newsroom]Mainz. (ots) - Markus Söder bleibt Ministerpräsident in Bayern - und doch geht er geschwächt aus der Landtagswahl hervor. Der Franke träumte von den glorreichen CSU-Zeiten, von einem Ergebnis jenseits der 40-Prozent-Mark

zum Artikel gehen

Fußball: Nullnummer zwischen Darmstadt und Mainz: Trainer im Fokus

Darmstadt 98 und Mainz 05 liefern sich ein Duell auf schwachem Niveau. Nach dem Abpfiff wird vor allem über die Trainer gesprochen.

zum Artikel gehen