Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
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zum Artikel gehenSteuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
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