Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

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Beiträge zur Rentenversicherung

Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

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20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

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