Das BSG hat sich mit dem Urteil vom 08.02.2017 Az. B 14 AS 10/16 R mit der Frage beschäftigt, welche Pflichtversicherungen vom Einkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II einkommensmindernd in Abzug gebracht werden können und Hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist gem. § 9 I SGB II unter anderem nur derjenige
Lesedauer 2 MinutenDie Strompreise steigen. Ein Wechsel des Stromanbieters kann also durchaus Sinn machen. Denn die Stromkosten müssen aus den regulären Bürgergeld-Regelsätze gezahlt werden. Viele Anbieter offerieren auch einen sog. Wechselbonus. Aber Vor
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