Aktuelle Corona-Regelung

Die Regelungen gelten vorerst bis 30.04.2022. Was gilt für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe? Kunden:Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben. 3G: aufgehoben Lediglich in Krankenhäuser und Altenheimen gilt weiterhin eine Testpflicht.Maskenpflicht:aufgehoben, aber es wird empfohlen wie in Einrichtungen für Arztpraxen, weiterhin FFP2-Masken zu tragen. Mindestabstand:1,5 m Abstand weiterhin einhaltenNatürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen. Mitarbeiter Wenn die Kunden keine Masken tragen, schützt sich der Mitarbeiter weiterhin durch eine FFP2-Maske und weiteren Hygienemaßnahmen. Der Beitrag Aktuelle Corona-Regelung erschien zuerst auf AEDIS Beauty - Dein Schönheitssalon in München.

zum Artikel gehen

Die Regelung des § 41a III SGB II bzgl.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter anderem mit Urteil vom 12.09.2018 Az. B 4 AS 39/17 R klargestellt, dass die in § 41a III SGB II getroffene Regelung grundsätzlich erst auf Sachverhalte ab dem 01.08.2016 anwendbar ist und dass in der Norm keine Rege

zum Artikel gehen

Fristlose Kündigung aufgrund Corona-Pandemie

Auswirkungen des Corona-Virus, insbesondere Folgen der Einschränkungen im Öffentlichen und Privaten machen vor den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern

zum Artikel gehen

Reisevertrag Rücktritt wegen kurzfristig angekündigter Corona-Maßnahmen

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 98 C 1005/22 Schlüsselerkenntnis FAQ  Hilfe anfordern Kurzfristige Corona-Auflagen führen zu berechtigtem Rücktritt vom Reisevertrag Reiseplanungen können mitunter eine echte Herausforderung sein. Vor allem wenn es um un

zum Artikel gehen

Das Corona-Virus ist kein Freischein für Kündigungen

Das Corona-Virus greift weltweit um sich. Die hieraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konflikte stehen dem in nichts nach.

zum Artikel gehen

Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung

Ein 73-jähriger Mann hat in einem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Oldenburg mit seinem Eilantrag nicht erreicht, ihm sofort eine Impfung gegen das Corona-Virus zu verschaffen. |

zum Artikel gehen