Die Regelungen gelten vorerst bis 30.04.2022. Was gilt für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe? Kunden:Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben. 3G: aufgehoben Lediglich in Krankenhäuser und Altenheimen gilt weiterhin eine Testpflicht.Maskenpflicht:aufgehoben, aber es wird empfohlen wie in Einrichtungen für Arztpraxen, weiterhin FFP2-Masken zu tragen. Mindestabstand:1,5 m Abstand weiterhin einhaltenNatürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen. Mitarbeiter Wenn die Kunden keine Masken tragen, schützt sich der Mitarbeiter weiterhin durch eine FFP2-Maske und weiteren Hygienemaßnahmen. Der Beitrag Aktuelle Corona-Regelung erschien zuerst auf AEDIS Beauty - Dein Schönheitssalon in München.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter anderem mit Urteil vom 12.09.2018 Az. B 4 AS 39/17 R klargestellt, dass die in § 41a III SGB II getroffene Regelung grundsätzlich erst auf Sachverhalte ab dem 01.08.2016 anwendbar ist und dass in der Norm keine Rege
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