Am 17. Mai 2021 läuft die Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge ab. Das Wahlamt ist derzeit aber nur eingeschränkt arbeitsfähig. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können nicht geprüft werden, Wahlhelfer*innen für das Versenden der Briefwahlunterlagen konnten nicht eingestellt werden. Die Listen beklagen, dass sie Schwierigkeiten bei der Erstellung der Wahlvorschläge haben.Wie auf die aktuelle Lage angemessen reagiert werden kann, wird der Zentrale Wahlvorstand in seiner Sondersitzung am 12. Mai 2021 (14:00 Uhr) entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und unter dem folgenden Link https://tu-berlin.webex.com/tu-berlin/j.php?MTID=m7aebc77f0efefe04dca63f99467ecb41 erreichbar.Mit der am 11. Mai 2021 veröffentlichten Änderung der Wahlordnung hat der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) nun auch ein Reaktionsinstrumentarium von der Verschiebung der Wahl über die Änderung von Wahlmodalitäten bis hin zur Wahlabsage an der Hand.Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes und der Vorsitzende des ZWV gehen davon aus, dass der ZWV am 12. Mai 2021 die Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge und damit die Wahlen verschieben wird. Wegen dem in der Wahlordnung unverrückbar vorgesehenen Abstand zwischen Wahlvorschlagsabgabe und Wahl, ist eine maximale Verschiebung von 3 Wochen möglich. Damit würde in der letzten Vorlesungswoche gewählt werden.Da das Wahlverfahren von Auslage der Wählerverzeichnisse bis Wahlauszählung nur in der Vorlesungszeit stattfinden darf, würde die Notwendigkeit, mit den Wahlen weiter als 3 Wochen nach hinten zu gehen, bedeuten, dass für das Wintersemerster eine neue Wahl anzusetzen sein würde.Je nachdem, wie lange einige IT-Systeme der TU Berlin nicht zur Verfügung stehen werden, wird sich der ZWV auch dieser Frage stellen müssen.
In seiner Sitzung vom 3. Juni 2021 hat der Zentrale Wahlvorstand beschlossen, die für Juni 2021 geplanten Gremienwahlen gemäß § 18a WahlO abzusagen. Als neue Wahltermine wurden der 7., 8. und 9. Dezember 2021 festgelegt.Zur Begründung stellte der Zentrale
zum Artikel gehenNach der Absage der Gremienwahlen im Wintersemester 2020/2021 aufgrund der Pandemiebedingungen wurden nun neue Wahltermine für das Sommersemester 2021 festgelegt. Dies betrifft die Gremien Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat, Kuratorium, Fa
zum Artikel gehenNoch bis zum 30. November 2021 können alle Beschäftigten und Studierenden der TU Berlin ihre Briefwahlunterlagen für die im Dezember anstehenden Gremienwahlen beantragen. Dies geschieht ausschließlich über den persönlichen Account im TU-Portal. Das Wahlam
zum Artikel gehenBesucher des Krankenhauses müssen ab sofort keinen Nachweis über eine negative Corona-Testung beim Betreten des Krankenhauses mehr erbringen. Eine eigenverantwortliche Selbsttestung ist nach wie vor für Besucher festgeschrieben. Die Pflicht zum Tragen ein
zum Artikel gehenDer Zentrale Wahlvorstand der TU Berlin hat in seiner Sondersitzung am 12. Mai 2021 Folgendes beschlossen:Die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge für die Gremienwahlen (Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat, Kuratorium, Fakultätsräte, Frauenb
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