An unsere Rentenbeziehenden, es erreichen uns derzeit viele Anfragen, ob die Rentenbeziehenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von 300,- € (Energiepreispauschale) profitieren werden. In einer am 05. Oktober 2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Meldung heißt es dazu: Wird die Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke gezahlt? Nein. Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs nicht anspruchsberechtigt. Für diesen Personenkreis liegt die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Darüber hinausgehende Informationen liegen uns derzeit nicht vor. Verfolgen Sie gerne auch weiterhin die Informationen, wie sie über die Medien aktuell bereitgestellt werden. Der Beitrag Aktuelles zur Energiepreispauschale erschien zuerst auf Ärzteversorgung Westfalen-Lippe.
An unsere Rentenbeziehenden, es erreichen uns nach wie vor viele Anfragen, ob die Rentenbeziehenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von
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