Aktuelles zur Energiepreispauschale

An unsere Rentenbeziehenden, es erreichen uns derzeit viele Anfragen, ob die Rentenbeziehenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von 300,- € (Energiepreispauschale) profitieren werden. In einer am 05. Oktober 2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Meldung heißt es dazu: Wird die Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke gezahlt? Nein. Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs nicht anspruchsberechtigt. Für diesen Personenkreis liegt die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Darüber hinausgehende Informationen liegen uns derzeit nicht vor. Verfolgen Sie gerne auch weiterhin die Informationen, wie sie über die Medien aktuell bereitgestellt werden. Der Beitrag Aktuelles zur Energiepreispauschale erschien zuerst auf Ärzteversorgung Westfalen-Lippe.

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Neues zur Energiepreispauschale

An unsere Rentenbeziehenden, es erreichen uns nach wie vor viele Anfragen, ob die Rentenbeziehenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von

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Energiepreispauschale für Student*innen - jetzt beantragen

Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro - Informationen aus dem Studierendensekretariat der TU Berlin

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Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

Hierzu das Amtsgericht Norderstedt (Beschluss vom 15.09.2022, Az. 66 IN 90/19): Über das Vermögen eines Angestellten war ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dieser stellte Ende August 2022 beim Insolvenzgericht den Antrag, dass die Energiepreispaus

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Aktuelles Prospekt

Ausgabe September November 2023. Entdecken Sie jetzt unseren aktuellen Volkswagen Service- und Zubehörangebote. #image_1502469478 { width: 59%; } angebot anfragen The post Aktuelles Prospekt

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Aktuelles BGH-Urteil stärkt Kreditnehmern den Rücken!

Bei einem Großteil der seit 2002 geschlossenen Immobilienfinanzierungen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können viele Tausend Euro sparen, indem sie diese Verträge widerrufen und sich auf Basis der aktuell niedrigen Zinsen refinanzie

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