Aufgrund erschwerter Bedingungen, wie Personalknappheit, notwendige Änderungen des Energiebezugs und langwieriger neuer Abbaugenehmigungen, werden wir unser Kieswerk Hörster Straße ab Montag, den 13.06.2022, aus dem Regelbetrieb nehmen. Eine Abholung von Sand und/oder Kies ist somit ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung am Verwaltungsstandort möglich. Kalkulieren Sie bitte ab sofort keine Mengen mehr den Standort Kieswerk Hörster Straße betreffend. Diese kurzfristige Änderung/Regelung betrifft ausschließlich unser KIESWERK HÖRSTER STRASSE! Wir bitten um Ihr Verständnis! Ihre Martin Ahle GmbH & Co.KG Der Beitrag Änderung der Abholbedingungen Kieswerk Hörster Straße erschien zuerst auf Martin Ahle GmbH & Co. KG.
Am 31. Oktober 2021 werden die Uhren umgestellt. Daher gelten ab dem 2. November 2021 wieder die Winter-Öffnungszeiten in unseren Betrieben. Sie erreichen uns in den Betrieben Kieswerk Hörster Straße und Sandgrube Leese montags – donnerstags von 7:00 Uhr
zum Artikel gehenAm 30. Oktober 2022 werden die Uhren umgestellt. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2022 wieder die Winter-Öffnungszeiten in unseren Betrieben. Sie erreichen uns in den Betrieben Kieswerk Hörster Straße und Sandgrube Leese montags – donnerstags von 7:00 Uhr
zum Artikel gehenQuelle: https://www.yumpu.com/de/document/read/67577012/horster-post
zum Artikel gehen1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II; Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt Bayreuth Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II 1. Änderung Bebaungsplan Hohbaumweg II — Planzeichnung und Festse
Zum 1. Januar 2024 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Beispielsweise werden bei den Abstandsflächen Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien,
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