Bad Schönborn erhöht den Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen von 15,00 Euro auf 25,00 Euro pro aktives Mitglied unter 18 Jahren ab Januar 2023.
Zum 1. Januar 2024 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Beispielsweise werden bei den Abstandsflächen Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien,
zum Artikel gehen19.5.2023: Jannika Masloh sorgt seit Anfang Mai für frischen Wind im Team der mobilen Jugendarbeit. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Domenik Delsemmé fährt sie mit dem Jugendbus „Jumonofel“ an verschiedene Standorte in Monschau, Roetgen und Simmerath. Die Bes
Zum 1. Januar 2024 wird das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft treten. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Das Gesetz erfährt u.a. wesentliche Neuerungen in folgenden Bereichen: 1. Abstandsfl
zum Artikel gehen1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II; Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt Bayreuth Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II 1. Änderung Bebaungsplan Hohbaumweg II — Planzeichnung und Festse
Alle guten Dinge sind drei: Nach den Standorten im Hallschlag und in Rot hat nun die dritte Einrichtung der Mobile Jugendarbeit bei der SWSG ein Zuhause gefunden. Am Sonntag begrüßte der Technische Geschäftsführer Helmuth Caesar, die neuen Bewohner offizi
zum Artikel gehen