Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen
Arbeitgeberpflichten Rund um das Homeoffice ihrer Mitarbeiter
zum Artikel gehenDie einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber richtet sich nach BMF-Schreiben vom 18.4.2019 (IV C 1 -S 2211/16/10003 :005), in dem verschiedene BFH-Urteile ange
zum Artikel gehenSteht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
zum Artikel gehenFinanzgericht billigt Werbungskostenabzug für Umzugskosten in größere Wohnung für Homeoffice-Tätigkeiten ohne Fahrzeitverkürzung
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