Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen
zum Artikel gehenDie Experten wollen derzeit ihre Mandanten durch die Krise führen – und pochen auf Bürokratie-Abbau. Eine Studie des Handelsblattes zeigt ein Stimmungsbild aus der Branche. Der Beitrag Wirtschaftsprüfer und Steuerberater werden zu Lotsen in Corona-Zeite
zum Artikel gehenKosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden (Az.: VIII R 16/15). Nach Urteil des BFH sind Renovi
zum Artikel gehenDie einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber richtet sich nach BMF-Schreiben vom 18.4.2019 (IV C 1 -S 2211/16/10003 :005), in dem verschiedene BFH-Urteile ange
zum Artikel gehenLiebe Kunden, Liebe Geschäftspartner, ganz Deutschland ist im Moment von einer nie dagewesenen Pandemie betroffen. Beruflich und privat ist durch die ungewohnte Situation unser Leben stark beeinträchtigt. Um einer schnellen Ausbreitung entgegenzuwirken, w
zum Artikel gehen