Außenprüfung

Außenprüfung Im Rahmen unseres Projektes haben wir uns mit einem Thema, welches jeden Betrieb berührt,beschäftigt. Die steuerliche Außenprüfung stellt einen Eingriff in die unternehmerischenTätigkeiten, welcher sämtliche Unternehme ausgesetzt sind, dar. Aus unserer Sicht wird dieserArtikel somit nicht nur für unseren Verein, sondern auch für andere Interessenten relevant. Also, was bedeutet eigentlich diese Außenprüfung? Zuerst nehmen wir Bezug auf die Theorie. Bei der Außenprüfung handelt es sich um eine, vomFinanzamt durchgeführte, Prüfung der steuerlichen Sachverhalte einer Körperschaft oderbestimmter Privatpersonen. Der Begriff Außenprüfung wurde in seiner jetzigen Form erst durchdie Abgabenordnung 1977 eingeführt, er soll gesondert darauf hinweisen, dass es sich bei einerAußenprüfung nicht nur um die Prüfung auf betrieblicher Ebene handeln kann, wie deraltbekannte Name Betriebsprüfung vermuten lässt, sondern auch natürliche Personen betreffenkann. Diese besagten natürlichen Personen sind alle, mit einem Einkommen größer als 500 000Euro im Kalenderjahr. Grundsätzlich sind gem. § 195 Satz 1 AO und § 5 Abs. 1 BpO jeneFinanzbehörden (Finanzämter) für die Durchführung der Außenprüfungen zuständig, welcheauch für die Besteuerung zuständig sind. Jetzt Beratungsgespräch zur Außenprüfung anfragen! Anfragen Zuerst nehmen wir Bezug auf die Theorie. Bei der Außenprüfung handelt es sich um eine, vomFinanzamt durchgeführte, Prüfung der steuerlichen Sachverhalte einer Körperschaft oderbestimmter Privatpersonen. Der Begriff Außenprüfung wurde in seiner jetzigen Form erst durchdie Abgabenordnung 1977 eingeführt, er soll gesondert darauf hinweisen, dass es sich bei einerAußenprüfung nicht nur um die Prüfung auf betrieblicher Ebene handeln kann, wie deraltbekannte Name Betriebsprüfung vermuten lässt, sondern auch natürliche Personen betreffenkann. Diese besagten natürlichen Personen sind alle, mit einem Einkommen größer als 500 000Euro im Kalenderjahr. Grundsätzlich sind gem. § 195 Satz 1 AO und § 5 Abs. 1 BpO jeneFinanzbehörden (Finanzämter) für die Durchführung der Außenprüfungen zuständig, welcheauch für die Besteuerung zuständig sind. Die Ermittlungen betreffen meistens den ganzen Betrieb. Die Außenprüfung kann sich auf eineoder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder auf bestimmteSachverhalte beschränken. Sie kann sich in der Form zwischen Vollprüfung, zeitnaherBetriebsprüfung, abgekürzter Außenprüfung und Sonderprüfungen unterscheiden. DieVollprüfung umfasst alle steuerlich relevanten Sachverhalte, dies schließt mehrereBesteuerungszeiträume und alle Steuerarten mit ein. Bei Kleinst-, Klein-, Mittlerenbetriebenbeläuft sich der Prüfungszeitraum in meisten Fällen rückwirkend auf drei Geschäftsjahre. Dader umfangreichste Fall der Außenprüfung die Vollprüfung ist, bauen wir im Weiteren dieInhalte auf diesem Prüfungsart auf Es gibt eine Menge von Faktoren, die zuder Auswahl des zu prüfendenUnternehmens führen. Eine, und sehrwichtige davon ist die Größenklasse. Diese Abbildung zeigt eine grobeSchätzung von Abhängigkeitenzwischen der Größe des Betriebes undder Häufigkeit, mit der dieser Betriebgeprüft wird Anschließend kommen wir an dieser Stelle zum formalen Ablauf und der Durchführung einer jenen Prüfung. Über den Ablauf, den Umfang und die Form wird man vorab durch die sog. Prüfungsanordnung informiert. Dieser Verwaltungsakt ist das wichtigste Dokument für die Durchführung der Außenprüfung. Die Finanzbehörde bestimmt in dieser Anordnung: • den persönlichen Umfang (Wer wird geprüft?) • sachlichen Umfang (Welche Steuerarten werden geprüft?) • den zeitlichen Umfang (Welche Zeiträume werden betrachtet?) Mit dem Zugang der schriftlichen Prüfungsanordnung endet die Möglichkeit der Selbstanzeige, sie gilt jedoch erst 3 Tage nach dem Versand als zugegangen, somit bildet sich noch ein geringes Zeitfenster zur Selbstanzeige. Auf die anschließende Außenprüfung sollte sich in dem Umfang vorbereitet werden, dass dem Prüfer ein Arbeitsplatz zugewiesen wird und alle für ihn relevanten Unterlagen vorbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen ebenfalls elektronische Buchführungsdaten und Programme. An dieser Stelle gilt als Hinweis zu betrachten, dass nur Programme mit unveränderlichen Sicherungsdateien den GoBD entsprechen. Excel Dateien können bspw. Nachträglich verändert werden und gelten somit als unzulässig. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Prüfer jegliche gesammelten Informationen im Falle einer Schätzung der Umsätze verwenden können. D.h. auch Details aus scheinbar unverfänglichen Gesprächen mit Mitarbeitern dürfen verwendet werden. Mitwirkungspflichten Währen der Prüfung gelten Mitwirkungspflichten für den Steuerpflichtigen, das bedeutet es müssen alle erwünschten Auskünfte gegeben werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann es zu Strafen kommen, bspw. Verzögerungsgelder, welche bei einer Minimalsumme von 2500 Euro starten. Am Ende der Prüfung wird eine Schlussbesprechung durchgeführt. Hier sollte die Möglichkeit genutzt werden sich bestimmte Punkte erklären zu lassen oder selber zu erklären. Dadurch können Nachzahlungen oftmals noch verringert werden. Generell treten Nachzahlungen auf wenn Steuertatbestände nicht versteuert wurden oder die GoBD nicht eingehalten wurden. Im Falle einer Buchführung mit dem Programm Excel, würde der Prüfer anhand von Branchen- und Regionswerten eine Schätzung der unterschlagenen Steuern durchführen. Bei einer Häufung von mangelhaften Punkten wird der Prüfer die gesamte Buchführung verwerfen und alles schätzen. Dies sollte tunlichst vermieden werden, da es hierbei zu extrem hohen und existenzbedrohenden Nachzahlungen kommen kann. Nachdem alle Punkte bei der Schlussbesprechung durchgegangen und angepasst wurden, wird ein schriftlicher Prüfungsbericht verfasst und an den Steuerpflichtigen verschickt. Dieser gilt im weiteren auch als Grundlage für die nachträglich zu veranlagenden Steuern. Mit der festgelegten Summe der Nachzahlungen endet die Außenprüfung durch das Finanzamt. Die Außenprüfung im Verein läuft gleichermaßen ab wie eine Prüfung der anderen Körperschaften. Besonders wird jedoch die Spährenzuordnung der einzelnen Tätigkeiten des Vereins betrachtet. Die Sphären stellen sich dar als der ideelle Bereich, der Bereich der Vermögensverwaltung, die Tätigkeiten des Zweckbetriebs und der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Steuerfrei sind die Leistungen der ersten drei Sphären, weshalb genau geprüft wird, ob sich Tatbestände gerechtfertigt jenen zuordnen, oder ob es sich um Geschäftsbetrieb handelt. Ein Tipp wäre hierzu, sich bei grenzwertigen Entscheidungen möglichst viele Belege bereit zuhalten und Argumentationsstrategien zu überlegen, um den Prüfer von der Zuordnung überzeugen zukönnen. Desweiteren wird vermehrt darauf hingewiesen für alles Belege und Nachweise zubesitzen. Die Mittelverwendung und Rücklagenbildung soll anhand von Vorstandsprotokollen oder Satzungen belegt werden können, Ausgaben müssen auf ihre Ordnungsmäßigkeit belegbar sein. Bei Spenden, welche steuerfrei gestellt wurden, sollten immer Beweise für die Mildtätigkeit der Zwecke vorhanden sein. Die Durchführung und der Ablauf sind im Folgenden durch den obigen Text beschrieben. Steuerberater werden in vielen Fällen als positiver Faktor bei der Durchführung einer Außenprüfung gewertet. Der Berater kann die Prüfung in seinen Geschäftsräumen durchführen lassen und die Gefahr der verfänglichen Details, die im eigenen Betrieb an die Luft kommen könnten, ist hierdurch eingedämmt. Durch gesammelte Erfahrungen können sie meist noch eine vielzahl an Tipps geben und die Situation entschärfen. Da Prüfer meistens nicht den Zufall entscheiden lassen, welches Unternehmen geprüft werden soll, sollten auffällige Abweichungen von Branchenwerten oder untypisch hohe Gewinne für die Betriebsgröße vermieden werden, bzw. sollten sie begründet sein, immer bewiesen werden können. Hier noch eine Liste der benötigten und relevanten Unterlagen: Gewinnermittlung, Buchungsbelege, Unterlagen zu betrieblichen Konten, Kassenbuch, Anlagenverzeichnis, Konten bei EDV Buchführung, Arbeitsverträge, Verträge mit Angehörigen, Fahrtenbücher, Darlehensverträge, Kaufverträge, Leasingverträge, Miet- und Pachtverträge Gesellschaftsverträge Als erste Hilfe im Falle einer anstehenden Prüfung dient euch gerne unser Sheet „Was tun wenn der Prüfer kommt“ Dieser Artikel sollte als Zusammenfassung unseres Projektes gelten und auch eine Hilfe für die Leute bieten, die sich erstmal mit diesem Thema begegnet haben. Wir haben die Inhalte sorgfältig erstellt, aber für die Richtigkeit und Aktualität derer können wir keine Gewähr übernehmen. Autoren: MH und VP Quellen Harle, Olles: Die moderne Betriebsprüfung. Nwb Verlag, 2017André Kaponig: Der Prozess der steuerlichen Außerprüfung. Erich Schmidt Verlag, 2013http://www.betriebspruefung.info/https://www.impulse.de/recht-steuern/steuertipps/betriebspruefer/1017334.htmlhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/betriebspruefung.htmlhttps://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/betriebspruefung-vorbereitung-und-ablauf_idesk_PI11525_HI6020.htmhttps://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/rechnungslegung/betriebspruefung/16-fragen-rund-um-die-betriebspruefung/https://allgemeinarzt-online.de/_storage/asset/1835712/storage/kirchheim:article-2_04-1/file/302093550/14037835.jpghttps://sevdesk.de/blog/folgen-der-gobd/https://www.augsburger-allgemeine.de/meldungen/Pizza-Pasta-Steuerhinterziehung-Gastronom-vor-Gericht-id36728822.html Verwandte Beiträge Alle Kategorien durchsuchen Beratung von über 23 Firmen am Wochenende Mrz 31, 2020Dienstag, 31.03.2020, 17:45 Uhr - Unsere Corona-Taskforce für Firmen hat am Wochenende erfolgreich und engagiert gearbeitet und Firmen die letzten Fragen vor einer Beantragung der Sofort-Hilfen vom Land Nordrhein-Westfalen erläutert. 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