Autounfall auf kurviger Straße: Muss die Gemeinde haften?

Koblenz Wer auf einer klar erkennbar engen und kurvigen Straße zu schnell fährt, muss für die Unfallfolgen selbst haften. Eine offenkundige Gefährlichkeit bedarf keiner besonderen Warnschilder durch die Gemeinde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinweist (Az.: 12 U 463/19). Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der auf einer erkennbar engen, kurvigen Straße mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr. Das Auto brach aus und durchschlug ein Straßengeländer. Daraus löste sich eine Stange, die den Fahrer schwer verletzte. Autofahrer klagt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Von der Kommune verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, argumentierte er. Die Straße sei so gefährlich, dass zwingend Warnschilder nötig seien. Außerdem hätte das Geländer dem Aufprall standhalten müssen. Das sah die Kommune anders und weigerte sich zu zahlen. Die Sache ging vor Gericht. Die Richter urteilten im Sinne der Gemeinde. Zwar ist diese demnach zwar verpflichtet, die Gefahr auf der Gemeindestraße möglichst gering zu halten, sofern das mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Aber das meint insbesondere den Schutz vor unvermuteten Gefahrenquellen, die nicht ohne weiteres wahrnehmbar sind. Die Gefährlichkeit der Straße war klar erkennbar Das Gefahrenpotenzial in diesem Fall war nach Ansicht des Gerichts klar erkennbar und mit normaler Sorgfalt zu meistern. So hat der Fahrer angesichts seines überhöhten Tempos die Gegebenheiten missachtet. Mit so einem Fehlverhalten müsse nicht gerechnet werden, weshalb auch keine verstärkten Geländer erforderlich seien. Der Fahrer hatte den Schaden selbst verursacht und ging leer aus. Fotocredits: Armin Weigel (dpa/tmn) The post Autounfall auf kurviger Straße: Muss die Gemeinde haften? appeared first on 2Rädrig.

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Autounfall auf Abwegen kann als Wegeunfall gelten

Auch auf Abwegen kann ein Autounfall als versicherter Wegeunfall gelten. Das hat jetzt das Hessische Landessozialgericht entschieden. Ein Arbeitnehmer hatte die vorgegebene Route wegen einem Stau verlassen und sich dann verfahren. http://www.sifatipp.de/f

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Werbeaufkleber Werbung die haften bleibt

Werbung die, im wahrsten Sinne des Wortes, haften bleibt erreicht man mit Aufklebern. Doch auch bei Aufkleber gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Folienarten. Welche man nun für seine Werbeaufkleber wählen muss ist oft nicht auf Anhieb klar. Grund

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Baumaßnahme Pähl / Fischen

Wasserleitungsbauarbeiten in der Herrschinger und Weilheimer Straße in Pähl-FischenVollsperrung vom 31.07.-11.09.2023 in der Weilheimer Straße Herrsching, 17.07.2023 — Im Auftrag der AWA-Ammersee gKU erneuert die Firma PRO BAU aus Passau derzeit in Pähl W

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Bericht über Gemeinde Kirchbrak

Hier ist ein Bericht über die Gemeinde Kirchbrak zu finden. Leider ohne Nennung eines Datums. Bericht als PDF:Bericht über Gemeinde Kirchbrak Bericht über Gemeinde Kirchbrak The post Bericht über Gemeinde Kirchbrak first appeared on Bodenwerder Damals.

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ÖPNV - Einbahnregelung Breslauer Straße, ab Montag, 16.09.2024

Wegen einer Baumaßnahme in der Breslauer Straße, gilt ab Montag, 16.09.2024 bis voraussichtlich Freitag, 20.09.2024 eine Einbahnregelung stadteinwärts. Die Linie 8 und der Schülerverkehr, der stadtauswärts über die Breslauer Straße verkehrt, kann im Zeit

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