Ob Offroad oder Motocross: Auf dieser Seite dreht sich alles um rasante Zweiräder.
Koblenz Wer auf einer klar erkennbar engen und kurvigen Straße zu schnell fährt, muss für die Unfallfolgen selbst haften. Eine offenkundige Gefährlichkeit bedarf keiner besonderen Warnschilder durch die Gemeinde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerich
Münster Solange ihre Mitschuld durch falsches Verhalten nicht klar nachgewiesen werden kann, müssen E-Scooter-Fahrer nach Unfällen nicht mithaften. Eine sogenannte verschuldensunabhängige Haftung aus der Betriebsgefahr heraus gibt es erst bei Fahrzeugen
Köln Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu. Das Verbot gilt aber auch schon
Saarbrücken Eine Kfz-Haftpflicht muss Dritten Schäden ersetzen, die beim Betrieb des Autos entstanden sind. Das kann auch schon der Fall sein, wenn das Auto im eigentlichen Sinne gar nicht in Betrieb war. Es reicht aus, dass die für den Schaden ursächlic
Stuttgart Mancherorts sind Parkplätze Mangelware. Trotzdem kurz anhalten zu können, um auszuladen oder etwas vom Bäcker oder aus der Apotheke zu holen, ist dann schon Luxus und manchmal sogar im Halteverbot erlaubt. Aber nur im Bereich eines eingeschrän
Hamm Elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, dürfen Autofahrer nicht während der Fahrt in die Hand nehmen. Per Handy zu telefonieren ist zum Beispiel nur mit Freisprechanlage erlaubt. Doch eine Powerbank, eine A
Bielefeld Bis ein Unfallwagen wieder aus der Werkstatt kommt, dauert es meist einige Wochen. Für diese Zeit können Geschädigte eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. Diese kann einem unter Umständen auch für einen längeren Zeitraum zustehe
München Absteigen so lautet in der Regel die Devise für Radler in Fußgängerzonen. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für alle, die ihr Fahrrad als Roller nutzen. Und selbst wenn Fahrzeugverkehr sogar gestattet ist, darf der
Stuttgart Man sieht es im täglichen Verkehr immer wieder: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-Schutzstreifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt? Nein. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnu
München Stoßen ein stehendes und ein fahrendes Auto zusammen, haftet im Regelfall nicht der stehende Fahrer. Denn von seinem Auto geht keine Betriebsgefahr aus. Ausnahmen gibt es aber, besonders beim Rangieren. Das gilt vor allem, wenn nicht feststeht, w