Bahnstreik und der Weg zur Arbeit: Muss man zur Not ein Taxi nehmen, um zur Arbeit zu gelangen?

Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat von Mittwoch bis Montag zu einem Streik aufgerufen. Von dem Bahnstreik sind viele Arbeitende betroffen. Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer sollten es aber unbedingt vermeiden, einfach verspätet oder gar nicht am Arbeits­platz zu erscheinen. Sich auf den Streik zu berufen, ist keine gute Alternative. Auch beim Bahnstreik Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer Auch wenn das Bahnpersonal streikt und dadurch der Regional- und Fernverkehr größtenteils zum Stillstand kommt, müssen Arbeitnehmer dennoch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitnehmer trägt immer das sogenannte Wegerisiko, unabhängig davon, ob ein Streik stattfindet oder nicht. Ein Streik gilt auch nicht als unvorhergesehenes Ereignis, da er in der Regel rechtzeitig, oft schon am Vortag oder sogar früher, angekündigt wird. Zur Not ein Taxi nehmen Auch wenn es in städtischen Gebieten normalerweise einfacher ist, auf andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing oder kurze Wege auszuweichen, hat dies rechtlich keine Bedeutung. Im Notfall müssen Arbeitende auf eigene Kosten auch ein Taxi nehmen. Das ist zumutbar. Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Wenn Homeoffice bereits gängige Praxis ist, haben Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer gute Chancen, für den Streiktag eine Genehmigung dafür zu erhalten. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem außergewöhnlichen Fall verpflichtet sein, die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen. Es gibt jedoch bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema. Was passiert, wenn man wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommt? Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird. Eine Verspätung wegen eines Streiks ist nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeits­niederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat. Dann haben Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt, müssen aber keine Abmahnung fürchten. Diese ist aber bei dem angekündigten Bahnstreik nicht der Fall. Siehe auch Streik bei der Bahn: Welche Rechte haben Bahnreisende? Der Beitrag Bahnstreik und der Weg zur Arbeit: Muss man zur Not ein Taxi nehmen, um zur Arbeit zu gelangen? erschien zuerst auf refrago.

zum Artikel gehen

Taxi-Hetze spielen

Fahrt das Taxi so schnell wie möglich für eine gute Highscore-Platzierung. Vermeidet dabei jedoch Unfälle mit den langsameren Autos und weicht diesen aus!

zum Artikel gehen

Oldtimer bereichert die Flotte der Blomberger Taxi GmbH

Blomberg. Fahrgäste der Blomberger Taxi GmbH können in Kürze in den Genuss einer besonderen Beförderung kommen. Wie Geschäftsführer Alexander Lichtenberg mitteilt, bereichert ein Mercedes W123 240D aus dem Baujahr 1982 die mittlerweile neun Fahrzeuge umf

zum Artikel gehen

Claudia Rahlmeier - Pferdefotografin

Wie fotografiert man eigentlich Pferde? Die Pferdefotografin Claudia Rahlmeier steckt ihre ganze Leidenschaft in die Arbeit mit Pferden und ihren Besitzern. Aber wie genau fotografiert man eigentlich Pferde? Und was muss man dabei beachten? Wie bekomme ic

zum Artikel gehen

Rechtfertigt das Zuspätkommen eines Arbeitnehmers aufgrund eines Bahnstreiks eine Abmahnung?

Abmahnung für Zuspätkommen Kommt ein Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit, kann dies im Einzelfall eine Abmahnung des Arbeitgebers rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass der Betriebsablauf durch das Zuspätkommen gestört wird. Dies ist zum Beispiel regelmäßig b

zum Artikel gehen

Vorsicht vor Lockangeboten im Internet!

Jeder kennt sicher die Webseiten, die einem schnelles Geld für wenig Arbeit versprechen. Entweder handelt sich um ein exklusives E-Book, einen profitablen Videokurs oder was auch immer. Meistens muss man aber selbst in irgendeiner Art Weise bezahlen: Ent

zum Artikel gehen