Banken vergleichsbereit

immer mehr Banken sind, bei Einleitung gerichtlicher Schritte durch getäuschte Anleger geschlossener Fonds, vergleichsbereit. Dies berichten übereinstimmend von uns beauftragte, spezialisierte Anwälte. Bei einem angemessenen Entschädigungs-Vorschlag stimmen wir diesen Vergleichen zu. Unser Bestreben ist nicht (wie bei vielen Anwälten zu vermuten) Streit um jeden Preis. Das Kosten-Risiko eines langwierigen Prozesses trägt ja immer der Anleger und nicht der Anwalt. Unser System der vorher vereinbarten, gedeckelten Kosten ist effektiv und verspricht den höchsten Nutzen für den Besitzer schlechter Beteiligungen. Zeugenvernehmungen, unnötiger Stress und Ärger werden vermieden. Aussichtslose Ansprüche werden von uns kostenfrei zurückgewiesen. Eine Entschädigung für den Anleger, und nicht das Interesse an vielen, für den Anwalt lukrativen Prozessen, steht bei uns im Mittelpunkt.

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