Für Investoren bietet sich z.Zt. eine befristete Chance, mit erheblichem Preisvorteil in Pflegeimmobilien zu investieren. Ursache sind mehrere verschiedene Faktoren wie Zinsanstieg, bevorstehender Jahreswechsel, Fertigstellung von Neubauten und interne Gründe beim Marktführer für Pflegeimmobilien in Deutschland. Nach langjährigen Beobachtungen der Beneke Kapitalanlagen GmbH gab es seit Jahren zum Jahresende nicht mehr so viele gute Gelegenheiten in Qualitäts-Immobilien mit sozialem Hintergrund zu investieren. Auf der Webseite www.Zweitmeinung-Pflegeimmobilien.de bietet Dipl.-Ing. Wilfried Beneke akute Investitionsmöglichkeiten in Objekte verschiedener Initiatoren. Diese sind mit finanziellen Beteiligungen der Anbieter an den Nebenkosten noch in diesem Jahr zu erwerben. „Der befristete finanzielle Vorteil sollte jedoch nicht der einzige Grund für ein Engagement sein. Sicherheit der Investition, planbare und regelmäßige Mieteinnahmen, die Nachhaltigkeit der Immobilien, der wachsende Bedarf und nicht zuletzt das bevorzugte Belegungsrecht für nahe Angehörige sind für mich die wichtigsten Entscheidungsgründe“ sagt Dipl.-Ing. Wilfried Beneke – nach 30 Jahren Erfahrung mit Kapitalanlagen.
Die Beneke Zweitmarkt AG bietet ab sofort einen unabhängigen Handelsplatz für Pflegeimmobilien deutschlandweit an. Für die Veräußerung von einzelnen Pflege-Apartments (Pflege-ETWs), unabhängig vom Initiator oder der Rest-Laufzeit, bietet die Beneke AG ein
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zum Artikel gehenDie Besitzer und viele der aktuellen Käufer von Senioren-/Pflegeimmobilien profitieren von der z.Zt. steigenden Inflation. Bei den überwiegend über 20 Jahre abgeschlossenen Mietverträgen handelt
zum Artikel gehenDie befristete Freigabe über Ablaufdatum ist eine Funktion die viele Anwender in Google Drive bisher vermisst hatten. Um gemeinsam an Dokumenten zu arbeiten konnten diese in Drive dritten Personen freigegeben werden. Auch die Freigabeberechtigungen wer ei
Aufgabenerkennung der Notwendigkeit zur Änderung bereits erstellter Rechnungen über Lieferungen und Leistungen für das Kalenderjahr Die buchungstechnischen Beleg-Notwendigkeiten für die vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristete Absenkung des Umsatzsteuersa
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