Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von Mehrfruchtnektar aus Mehrfruchtsaftkonzentrat (Orange, pinke Grapefruit, weiße Traube, Passionsfrucht) mit Zusatz von Vitamin D (BVL 2023/01/001) Vom 6. Februar 2023 Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom [] Der Beitrag Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von Mehrfruchtnektar aus Mehrfruchtsaftkonzentrat (Orange, pinke Grapefruit, weiße Traube, Passionsfrucht) mit Zusatz von Vitamin D (BVL 2023/01/001) erschien zuerst auf Diebewertung.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von kalorienarmen Er
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