Bekommen Bürgergeld-Bezieher Kindergeld?

Die Implementierung des Bürgergeldes stellt eine der bedeutendsten sozialen Umgestaltungen dar, die in den vergangenen Dekaden in Deutschland stattgefunden hat. Insbesondere Familien sollen dadurch finanzielle Erleichterung erfahren. Zusätzlich werden auch andere Unterstützungen, wie beispielsweise das Kindergeld, erhöht. Aber stellt sich die Frage, ob Empfänger des Bürgergeldes ebenfalls in den Genuss dieser Vorteile kommen? Wird Kindergeld auf Bürgergeld angerechnet? Zahlreiche Familien mit Kindern sind von Armut bedroht, und die wachsenden Lebenshaltungskosten belasten sie zunehmend. Eine Anhebung des Kindergeldes war längst notwendig. Daher stellen sich viele Empfänger von Bürgergeld die Frage: Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet? Bedauerlicherweise erfahren Bürgergeldempfänger keine Entlastung, da das Kindergeld auf soziale Unterstützungen angerechnet wird. Das bedeutet, dass das Kindergeld tatsächlich auf das Bürgergeld angerechnet wird. Sozialverbände zeigen sich empört, da schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben. Man kann nicht mehr von verantwortungsvollem Handeln sprechen, wenn gerade die von Armut betroffenen Familien keine Berücksichtigung erfahren. Übrigens ist die Debatte darüber keineswegs neu. Seit der Einführung von Hartz IV setzen sich Sozial- und Familienverbände dafür ein, dass das Kindergeld unabhängig von anderen sozialen Leistungen ausgezahlt wird. Die Kritik scheint jedoch von den politischen Entscheidungsträgern ignoriert zu werden, denn auch mit der Einführung des Bürgergeldes wird das Kindergeld weiterhin angerechnet. Kindergelderhöhungen seid Januar 2023 Familien mit bis zu zwei Kindern erhalten ab Januar 2023 monatlich 250 Euro Kindergeld pro Kind, was einem zusätzlichen Betrag von 31 Euro pro Kind entspricht. Für das dritte Kind gibt es sogar 25 Euro mehr. Allerdings profitieren Bürgergeldbezieher nicht wirklich davon, da das Kindergeld mit ihrem Bürgergeld verrechnet wird. Jede Erhöhung des Kindergeldes mindert somit den Bürgergeldsatz. Bedürftige Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, werden von dieser Regelung nicht betroffen sein. Politiker betonen zwar gerne die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder, jedoch wird dies angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise die steigenden Ausgaben nicht ausgleichen können. Erhöhter Regelsatz für Kinder von Leistungsberechtigten Mit der Einführung des Bürgergeldes erhalten Kinder von Leistungsberechtigten nun einen höheren Regelsatz. Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren beträgt dieser ab sofort 318 Euro pro Monat, im Vergleich zu den bisherigen 285 Euro unter Hartz IV. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten pro Monat 348 Euro, was einem Plus von 37 Euro gegenüber Hartz IV entspricht. Besonders profitieren Kinder zwischen 14 und 17 Jahren, deren Regelsatz von 360 auf 420 Euro pro Monat und pro Kind ansteigt. Diese Erhöhungen sind ein wichtiger Schritt, um der Kinderarmut entgegenzuwirken. Allerdings müssen weitere Maßnahmen in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage folgen. Sozialverbände fordern zu Recht, dass das Kindergeld unabhängig von anderen sozialen Leistungen gezahlt werden sollte. Zusätzliche Leistungen für Kinder von Bürgergeldbeziehern Unabhängig von den Regelsätzen und dem Kindergeld können Kinder von Bürgergeldbeziehern zusätzliche Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Diese Leistungen werden nicht auf die Bürgergeldsätze und das Kindergeld angerechnet und umfassen unter anderem die Übernahme von Kosten für Schulausflüge, sowohl eintägige als auch mehrtägige Klassenfahrten, sowie Ausflüge von Kindertagesstätten. Zusätzlich können Bürgergeldbezieher zweimal im Jahr pro Kind Geld für die persönliche Schulausstattung erhalten, sowie Gelder für die Mittagsverpflegung in der Schule und die Beförderung zur Schule. Auch eine Lernförderung und die Übernahme von Kosten für Nachhilfe sind im Bildungspaket enthalten. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten zudem einen monatlichen Betrag von 15 Euro für die Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Gemeinschaftsleben. Die Erhöhung des Regelsatzes und des Kindergeldes sind ein erster Schritt, aber weitere Anpassungen, wie die Einführung der Grundsicherung für Kinder, müssen folgen. Die Ampel plant die Umsetzung für 2025. Kindergrundsicherung als Perspektive Es gibt eine mögliche Lösung, um die finanzielle Unterstützung für Kinder zu verbessern: die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll das bisherige Kindergeld ablösen und voraussichtlich in den Jahren 2024 oder 2025 eingeführt werden. Durch die Zusammenführung mit dem Bürgergeld für Kinder entfällt die Frage nach der Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld. Eine solche Maßnahme könnte dazu beitragen, die finanzielle Situation von Familien mit Kindern zu verbessern. Fazit Bürgergeldempfänger erhalten keine Erleichterung durch das Kindergeld, da das Kindergeld auf soziale Unterstützungen angerechnet wird. Sozialverbände sind empört, da schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben. Seit der Einführung von Hartz IV setzen sich Sozial- und Familienverbände dafür ein, dass das Kindergeld unabhängig von anderen sozialen Leistungen ausgezahlt wird. Der Beitrag Bekommen Bürgergeld-Bezieher Kindergeld? erschien zuerst auf Sozialhilfe24.

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