Der EuGH verpflichtet die Arbeitgeber in seiner Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG, geeignete und angemessene Vorkehrungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes und den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. In seiner Ring-Entscheidung vom 11.04.2013[1] macht der EuGH deutlich, dass eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine psychische oder physische Einschränkung mit sich bringt, eine Behinderung ist. Somit können auch BEM-berechtigte Mitarbeiter unter diesen Begriff fallen. Der Arbeitgeber ist auch nach der europäischen Rechtsprechung gehalten, „geeignete und angemessene“ (d.h. wirksame und praktikable) Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten. Denkbar wären etwa die entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten oder eine Anpassung von Arbeitsgerät, Arbeitsrhythmus, Aufgabenverteilung oder des Angebots an Ausbildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen[2]. Hinweis: Eine Kündigung kranker Mitarbeiter kann daher ohne Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht nur unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam sein. Sie kann zudem eine Diskriminierung darstellen, die einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen kann. [1]Az.: C335-11 und C-337/11 [2] vgl. auch Erwägungsgründe 20 und 21 der Richtlinie 2000/78/EG Der Beitrag BEM wird immer wichtiger – auch durch die europäische Rechtsprechung erschien zuerst auf Angela Huber.
Die Einhaltung waffenrechtlicher Vorgaben beim Umgang mit Schusswaffen und Munition ist oberstes Gebot. Bereits kleinste Verstöße können zum Wegfall der Zuverlässigkeit, zum Widerruf der Waffenbesitzkarten und des Jagdscheins führen. Zugleich „Einladung
zum Artikel gehenDie Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwi
zum Artikel gehenUnser Kollege Hans-Dieter Wohlfarth hat den 5.Band von "Dies und Das aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitesgerichts 2020/2021" herausgebracht. Band 5 enthält 76 ausgewählte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die im Zeitraum 2020 bis Februar 2022
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen fachlich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpass
zum Artikel gehenIn den letzten Jahren hat es eine Menge Diskussionen und Debatten über die Sicherheit von Tätowierungen gegeben. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, welche Pigmente und Tinten in der Tätowierungsindustrie verwendet werden und wie
zum Artikel gehen