Betriebliches Eingliederungsmanagement | Angela Huber (RA)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Wirtschaftsmediation, Sozialrecht & Arbeitsrecht

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BEM Einladungsschreiben: Worauf muss der Arbeitgeber hinweisen?

Neulich wurde ich in einem meiner Seminare gefragt, ob der Arbeitgeber im Einladungsschreiben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) darauf hinweisen muss, dass dem BEM Berechtigten durch eine Ablehnung des BEM Nachteile im Falle einer krankheit

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Stufenweise Wiedereingliederung darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden eine neue Tätigkeit zuweisen?

Während einer stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmende arbeitsunfähig, d.h. wegen Krankheit unfähig seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung (sowohl im zeitlichen und ggf. auch im inhaltlichen oder örtlichen Umfang) zu leisten. Während

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BEM-Gespräche als besonders geschützte Situation? Der Amoklauffall

Das BEM-Gespräch ist vertraulich und unterliegt strengem Datenschutz. Die Teilnehmer unterliegen einer Schweigepflicht. Doch wie sieht es aus, wenn im BEM-Gespräch eine Amokdrohung ausgesprochen wird? Kann dies doch zu einer außerordentlichen Kündigung fü

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„Im BEM klärt der Arbeitgeber mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person“ Jedoch: Wieviele Arbeitgeber ist „der Arbeitgeber“?

Der „Arbeitgeber“ ist neben der der/dem betroffenen Beschäftigten einer der Hauptakteure im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Doch wer genau und wieviele Personen sind der „Arbeitgeber“ in diesem Falle? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie im folge

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Die BEM-Berechtigten Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des § 167 II SGB IX

Das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein wichtiges Instrument zum Wiederherstellen oder Erhalten der Beschäftigungsfähigkeit. Im folgenden Artikel lesen Sie, für wen das BEM in Frage kommt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt

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Behinderung neu definiert und die Auswirkungen auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Menschen sind nicht behindert – sie werden behindert. Durch viele vermeidbare Barrieren. Diese Barrieren finden sich sowohl in unserer Umwelt als auch in vielen Köpfen. Beispielsweise wird ein Mensch, der an einer eingeschränkten Gehfähigkeit leidet, dara

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Im Interview

Betriebliche Wiedereingliederung Interview Norbert Hüge von MILD mit Expertin Angela Huber Der Beitrag Im Interview erschien zuerst auf Angela Huber.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Bei der Entwicklung von Organisationen sind vor allem im deutschen Sprachraum Change Professionals häufig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Dieser Beitrag zeigt, welche Rahmenbedingungen bei betrieblichem Gesundheitsmanagement zu beachten sind.

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BEM in der Praxis – Krankheit und Urlaub

Krankheit und Urlaub. Was geht und was nicht? Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch nach dem BurlG ist ein Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht. Wer nicht arbeiten kann – zum Beispiel aufgrund einer Krankheit – hat also keine

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BEM wird immer wichtiger – auch durch die europäische Rechtsprechung

Der EuGH verpflichtet die Arbeitgeber in seiner Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG, geeignete und angemessene Vorkehrungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes und

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