Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro bleiben zollfrei – müssen bei der Einfuhr allerdings trotzdem angemeldet werden. Dafür hat der Zoll das elektronische Anmeldesystem ATLAS-IMPOST entwickelt. Um die vorgegebene Anmeldung von Kleinsendungen korrekt durchzuführen, benötigen Anwender digitale Unterstützung. Genau dort setzt unsere Software BEO-ATLAS-IMPOST an. Besonders auf die Anforderungen der Anwender zugeschnitten, fokussiert []
BEO-ATLAS-IMPOST unterstützt diverse Unternehmen Der E-Commerce-Boom lässt die Anzahl sogenannter Kleinsendungen kontinuierlich steigen. Bei Bestellungen aus Drittländern ist zu beachten, dass sie Einfuhrumsatzsteuer und damit elektronische Zollanmeldunge
zum Artikel gehenMit der IT-Anwendung ATLAS-ZELOS kann die deutsche Zollverwaltung Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen von ATLAS-Teilnehmenden elektronisch anfordern und ergänzende Informationen empfangen. ZELOS steht für „Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen
zum Artikel gehenAb dem 30. September 2023 sind der Erwerb und die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse unabhängig von ihrem Ursprung verboten, wenn sie unter Verwendung von Vormaterialien mit Ursprung in Russland hergestellt wurden. Es handelt sich dabei um die
zum Artikel gehenPraxisbeispiel: BEO ATLAS Einfuhr, Ausfuhr und Aktive Veredelung Anbieter von IT- und Sicherheitslösungen müssen ihre Software-Module regelmäßig durch den Zoll zertifizieren lassen. Das ist besonders relevant im Bereich Zoll- und Versandabwicklung, da sic
zum Artikel gehenAm 1. Dezember 2023 endet die verbindliche Einführungsfrist für die Inbetriebnahme der elektronischen Systeme AES und NCTS-Phase 5. Damit diese Frist optimal genutzt werden kann, werden bestimmte Fristen verlängert. Die Nachzertifizierung von Teilnehmerso
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